Sitzung: 27.04.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse:
a) Aufgrund der
vom TÜV Nord vorgelegten Ergänzung vom 17.03.2005 zum vorliegenden
Geruchsgutachten vom 20.07.2004 ist der Geltungsbereich für die Aufstellung der
31. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der
Darstellung von Wohnbauflächen entsprechend anzupassen. Er erstreckt sich
nunmehr auf der Grundlage des vorliegenden überarbeiteten
Abgrenzungsvorschlages auf den Bereich nördlich der Ostwier Straße in Freren.
b) Zu der
Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfes der 31.
Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und den Fachgutachten die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Behördenbeteiligung gemäß §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen.