Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)  Aufgrund der vom TÜV Nord vorgelegten Ergänzung vom 17.03.2005 zum vorliegenden Geruchsgutachten vom 20.07.2004 ist der Geltungsbereich für die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von Wohnbauflächen entsprechend anzupassen. Er erstreckt sich nunmehr auf der Grundlage des vorliegenden überarbeiteten Abgrenzungsvorschlages auf den Bereich nördlich der Ostwier Straße in Freren.

 

b)  Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfes der 31. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und den Fachgutachten die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen.