Sitzung: 14.12.2017 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Im Anschluss beschließt
der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
nachstehende Haushaltssatzung nebst Investitionsprogramm und Stellenplan:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf 6.640.500
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf 6.633.000
Euro
1.3 der außerordentlichen
Erträge auf 2.000 Euro
1.4 der außerordentlichen
Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.286.300
Euro
2.2 der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.147.900
Euro
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 1.031.700
Euro
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.237.600
Euro
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 650.000 Euro
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 263.300 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des
Finanzhaushaltes 7.968.000
Euro
- der Auszahlungen des
Finanzhaushaltes 8.648.800
Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wir auf 650.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 950.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der
Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2018 wird auf 33,0 v.H. der
Steuerkraftmesszahlen der
Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als unerheblich im Sinne
der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a) § 115 II Nr. 1 NKomVG 50.000,00
Euro
b) § 115 II Nr. 2 NKomVG 10.000,00
Euro
c) § 117 I 2 NKomVG 8.000,00 Euro
d) § 12 I KomHKVO 25.000,00
Euro
e) § 19 IV 1 KomHKVO 7.000,00 Euro
f) für Rückstellungen und
Abgrenzungen 500,00 Euro