Sitzung: 17.04.2018 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 50. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von
Wohnbauflächen im Nordosten der Gemeinde Thuine vorgebrachten Anregungen wird gemäß
beiliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den Fachgutachten
(Spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom
24.01.2018; 1. WHG-Änderungsantrag des Ingenieurbüros W. Grote, Papenburg, vom
05.12.2017; geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des
Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 19.09.2017) wird
festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung
vorzulegen.