Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sodann fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von Wohnbauflächen im Nordosten der Gemeinde Thuine vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den Fachgutachten (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 24.01.2018; 1. WHG-Änderungsantrag des Ingenieurbüros W. Grote, Papenburg, vom 05.12.2017; geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 19.09.2017) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.