Beschluss: ungeändert beschlossen

Sodann beschließt der Rat der Gemeinde Messingen bei einer Enthaltung, die Elternbeiträge in der Kindertagesstätte St. Antonius ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 wie folgt festzusetzen.

 

  1. Elternbeiträge:

 

  1. Für die Sonderöffnungszeiten werden je halbe Stunde folgende Beiträge erhoben:

 

  1. Die Elternbeiträge werden grundsätzlich jährlich entsprechend eines Dynamisierungssatzes in Höhe von 5 % erhöht. Im Vorfeld hat jedoch jeweils eine Überprüfung der Angemessenheit zu erfolgen.