Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Stadt Freren fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Übergangsregelungen nach § 1 NBKAG für Jahresabschlüsse, konsolidierte Gesamtabschlüsse sowie nach § 2 NBKAG für die Jahresabschlussprüfungen 2014 bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 sind anzuwenden und auf den Anhang (einschl. der Anlagen zum Anhang wie insbesondere dem Rechenschaftsbericht) sowie die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie die Rechnungsprüfung zu verzichten. Die Kommunalaufsicht als auch das Prüfungsamt beim Landkreis Emsland sind von diesem Beschluss zu unterrichten.