Sitzung: 07.03.2024 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt
Freren fasst sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Die
Übergangsregelungen nach § 1 NBKAG für Jahresabschlüsse, konsolidierte
Gesamtabschlüsse sowie nach § 2 NBKAG für die Jahresabschlussprüfungen 2014 bis
einschließlich des Haushaltsjahres 2022 sind anzuwenden und auf den Anhang
(einschl. der Anlagen zum Anhang wie insbesondere dem Rechenschaftsbericht)
sowie die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie die Rechnungsprüfung zu
verzichten. Die Kommunalaufsicht als auch das Prüfungsamt beim Landkreis
Emsland sind von diesem Beschluss zu unterrichten.