Sitzung: 29.04.2024 Gemeinderat Andervenne
Auf die bisherige
Berichterstattung im Gemeinderat betreffend die Sanierung der Schützenhalle
Andervenne wird Bezug genommen.
Mit Verfügung vom 27.03.2024 hat die Gemeinde Andervenne vom Amt für regionale
Landesentwicklung in Meppen (ArL Meppen) den Bewilligungsbescheid für die
Neugestaltung der Schützenhalle in Andervenne erhalten. Antragsgemäß beträgt
die Zuwendung danach 65 % der förderfähigen Ausgaben, max. jedoch 397.058,23 €
brutto. Grundsätzlich eine sehr erfreuliche Nachricht. Da der Zuschuss aber
ausschließlich aus Landes- und Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gewährt wurde,
ist er zwingend noch in diesem Jahr abzurufen und zudem auch durch entsprechende
Aufwendungen zu belegen. Anderenfalls fallen voraussichtlich Zinsleistungen an.
Die vom ArL Meppen
geforderte Projektumsetzung inkl. Endabrechnung bis zum Jahresende ist auf
keinen Fall zu erreichen. Dennoch soll die Zuwendung in Anspruch genommen
werden, weil völlig offen ist, ob und ggf. in welcher Höhe im kommenden Jahr
eine Förderung denkbar wäre.
Im
Bewilligungsbescheid des ArL Meppen sind darüber hinaus verschiedene besondere
Nebenbestimmungen enthalten. Diese betreffen vor allem folgende Punkte: Anzeige
des Baubeginns bis zum 30.06.2024, unverzügliche Vorlage der Baugenehmigung,
Abstimmung der Materialien wie (Sprossen-) Fenster und Türen sowie
Bepflanzungen, Erfüllung der im Bewertungsschema aufgeführten relevanten
Klimaaspekte hinsichtlich Fassadenbegrünung, Nachweis der multifunktionalen
Nutzung des Gebäudes innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage des
Verwendungsnachweises und gemeinsame Schlussabnahme.
Die förmliche
Förderzusage des Landkreises Emsland über die beantragte Zuwendung von
106.900,29 € steht noch aus. Allerdings wurde mündlich eine Zuwendung in
Aussicht gestellt. Die finalen
Entscheidungen treffen aber die politischen Gremien, die voraussichtlich am
11.06.2024 über den Antrag beraten werden. Vor diesem Hintergrund wurde beim
Landkreis Emsland ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt, den dieser mit
Verfügung vom 12.04.2024 auch bereits erteilt hat.
Die kalkulierten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 610.858,85 €
brutto. Nach Abzug der Förderungen des ArL Meppen und des Landkreises Emsland
beträgt der bare Eigenanteil der Gemeinde Andervenne voraussichtlich 106.900,29
€ brutto.
Im Haushalt 2024 stehen Mittel in Höhe von 300.000 € und als
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 weitere 310.900 € zur Verfügung.
Mit Blick auf die vorliegenden Förderbescheide bzw. –zusagen wäre die
Finanzierung somit gesichert.
Wegen der Eilbedürftigkeit wurden gleich nach Eingang des
Bewilligungsbescheides die Architektenleistungen und die Tragwerks- und
Wärmeplanung unter in Betracht kommenden Fachbüros ausgeschrieben. Nach
Auswertung aller Angebote sind die Zuschläge an das jeweils günstigstbietende
Planungsbüro Moss & Kumbrink in Freren und das Ingenieurbüro Schulte &
Albers in Haselünne gegangen.
Ferner haben bereits erste Abstimmungsgespräche mit den beauftragten Planern
und am 02.04.2024 auch mit Vertretern des Schützenvereins und der Theatergruppe
stattgefunden. Zudem konnte schon am 18.04.2024 der Bauantrag für das Bauvorhaben
beim Landkreis Emsland zur Genehmigung eingereicht werden.
Aktuell laufen die weiteren Vorbereitungen zur Umsetzung der Maßnahme. Dies
betrifft die Erarbeitung der Ausführungsplanung, die Absprachen hinsichtlich
der Heizungs-/Sanitär- und Elektroplanungen sowie erste Vorarbeiten zur
Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die insgesamt notwendige öffentlichen
Ausschreibung aller Gewerke.
Mit einer baulichen
Umsetzung des Vorhabens ist nach aktuellem Stand nach der Sommerpause zu
rechnen. Ob das Projekt bis zum Schützenfest 2025 fertiggestellt werden kann, ist
derzeit noch offen. Hier bleibt die weitere Entwicklung zunächst abzuwarten.
Die Mitglieder des
Schützenvereins und der Theatergruppe haben zwischenzeitlich das Gelände am
Südgiebel der Schützenhalle aufgeräumt und die Materialien abgefahren.
Sobald neue
Erkenntnisse vorliegen erfolgt eine weitere Information bzw. Beratung im
Gemeinderat.
Der Rat der Gemeinde
Andervenne fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
a)
Aufgrund der
Bewilligung der beantragten Zuwendungen und der haushalterischen Sicherstellung
der Finanzierung des Vorhabens ist die Sanierung der Schützenhalle nunmehr
umgehend umzusetzen. Grundlage hierfür sind die bislang vorgestellten
Planunterlagen.
b)
Den
Auftragsvergaben an das Planungsbüro Moss & Kumbrink in Freren und das
Ingenieurbüro Schulte & Albers in Haselünne wird nachträglich zugestimmt.
c)
Im Übrigen wird
der aktuelle Projektsachstand zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat
ist in den künftigen Sitzungen regelmäßig über den Fortgang des Bauvorhabens zu
unterrichten und zu wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen.