Auf die bisherige Berichterstattung im Gemeinderat betreffend die Sanierung der Schützenhalle Andervenne wird Bezug genommen.


Mit Verfügung vom 27.03.2024 hat die Gemeinde Andervenne vom Amt für regionale Landesentwicklung in Meppen (ArL Meppen) den Bewilligungsbescheid für die Neugestaltung der Schützenhalle in Andervenne erhalten. Antragsgemäß beträgt die Zuwendung danach 65 % der förderfähigen Ausgaben, max. jedoch 397.058,23 € brutto. Grundsätzlich eine sehr erfreuliche Nachricht. Da der Zuschuss aber ausschließlich aus Landes- und Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gewährt wurde, ist er zwingend noch in diesem Jahr abzurufen und zudem auch durch entsprechende Aufwendungen zu belegen. Anderenfalls fallen voraussichtlich Zinsleistungen an.

Die vom ArL Meppen geforderte Projektumsetzung inkl. Endabrechnung bis zum Jahresende ist auf keinen Fall zu erreichen. Dennoch soll die Zuwendung in Anspruch genommen werden, weil völlig offen ist, ob und ggf. in welcher Höhe im kommenden Jahr eine Förderung denkbar wäre.

Im Bewilligungsbescheid des ArL Meppen sind darüber hinaus verschiedene besondere Nebenbestimmungen enthalten. Diese betreffen vor allem folgende Punkte: Anzeige des Baubeginns bis zum 30.06.2024, unverzügliche Vorlage der Baugenehmigung, Abstimmung der Materialien wie (Sprossen-) Fenster und Türen sowie Bepflanzungen, Erfüllung der im Bewertungsschema aufgeführten relevanten Klimaaspekte hinsichtlich Fassadenbegrünung, Nachweis der multifunktionalen Nutzung des Gebäudes innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage des Verwendungsnachweises und gemeinsame Schlussabnahme.

 

Die förmliche Förderzusage des Landkreises Emsland über die beantragte Zuwendung von 106.900,29 € steht noch aus. Allerdings wurde mündlich eine Zuwendung in Aussicht gestellt. Die finalen Entscheidungen treffen aber die politischen Gremien, die voraussichtlich am 11.06.2024 über den Antrag beraten werden. Vor diesem Hintergrund wurde beim Landkreis Emsland ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt, den dieser mit Verfügung vom 12.04.2024 auch bereits erteilt hat.


Die kalkulierten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf 610.858,85 € brutto. Nach Abzug der Förderungen des ArL Meppen und des Landkreises Emsland beträgt der bare Eigenanteil der Gemeinde Andervenne voraussichtlich 106.900,29 € brutto.


Im Haushalt 2024 stehen Mittel in Höhe von 300.000 € und als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 weitere 310.900 € zur Verfügung. Mit Blick auf die vorliegenden Förderbescheide bzw. –zusagen wäre die Finanzierung somit gesichert.

 
Wegen der Eilbedürftigkeit wurden gleich nach Eingang des Bewilligungsbescheides die Architektenleistungen und die Tragwerks- und Wärmeplanung unter in Betracht kommenden Fachbüros ausgeschrieben. Nach Auswertung aller Angebote sind die Zuschläge an das jeweils günstigstbietende Planungsbüro Moss & Kumbrink in Freren und das Ingenieurbüro Schulte & Albers in Haselünne gegangen.

 
Ferner haben bereits erste Abstimmungsgespräche mit den beauftragten Planern und am 02.04.2024 auch mit Vertretern des Schützenvereins und der Theatergruppe stattgefunden. Zudem konnte schon am 18.04.2024 der Bauantrag für das Bauvorhaben beim Landkreis Emsland zur Genehmigung eingereicht werden.

 
Aktuell laufen die weiteren Vorbereitungen zur Umsetzung der Maßnahme. Dies betrifft die Erarbeitung der Ausführungsplanung, die Absprachen hinsichtlich der Heizungs-/Sanitär- und Elektroplanungen sowie erste Vorarbeiten zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die insgesamt notwendige öffentlichen Ausschreibung aller Gewerke.

 

Mit einer baulichen Umsetzung des Vorhabens ist nach aktuellem Stand nach der Sommerpause zu rechnen. Ob das Projekt bis zum Schützenfest 2025 fertiggestellt werden kann, ist derzeit noch offen. Hier bleibt die weitere Entwicklung zunächst abzuwarten.

 

Die Mitglieder des Schützenvereins und der Theatergruppe haben zwischenzeitlich das Gelände am Südgiebel der Schützenhalle aufgeräumt und die Materialien abgefahren.

 

Sobald neue Erkenntnisse vorliegen erfolgt eine weitere Information bzw. Beratung im Gemeinderat.

 

Der Rat der Gemeinde Andervenne fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)    Aufgrund der Bewilligung der beantragten Zuwendungen und der haushalterischen Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens ist die Sanierung der Schützenhalle nunmehr umgehend umzusetzen. Grundlage hierfür sind die bislang vorgestellten Planunterlagen.

 

b)    Den Auftragsvergaben an das Planungsbüro Moss & Kumbrink in Freren und das Ingenieurbüro Schulte & Albers in Haselünne wird nachträglich zugestimmt.

 

c)    Im Übrigen wird der aktuelle Projektsachstand zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat ist in den künftigen Sitzungen regelmäßig über den Fortgang des Bauvorhabens zu unterrichten und zu wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen.