Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

a)   Zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowohl von privater Seite als auch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)   Die 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und den Fachgutachten (Immissionsgutachten der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg, vom 12.07.2005, Schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 03.07.2006, Bodengutachten des Ingenieurbüros Siepelmeyer, Greven, vom 30.11.2006 und Landschaftspflegerischer Begleitplan) wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.