Sitzung: 30.04.2009 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Samtgemeinde
Freren beschließt auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig:
a)
Zu den im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowohl von privater Seite als
auch von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Die 32. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des
Umweltberichtes und den Fachgutachten (Immissionsgutachten der
Landwirtschaftskammer Weser-Ems, Oldenburg, vom 12.07.2005, Schalltechnischer
Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 03.07.2006, Bodengutachten
des Ingenieurbüros Siepelmeyer, Greven, vom 30.11.2006 und
Landschaftspflegerischer Begleitplan) wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB
dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.