Sitzung: 30.04.2009 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Samtgemeinde
Freren beschließt sodann einstimmig:
a)
Zu den im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Die 36. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des
Umweltberichtes wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland
zur Genehmigung vorzulegen.