Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt sodann einstimmig:

 

a)   Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)   Die 36. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.