Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

a)   Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)   Die 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und den Fachgutachten (schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 25.11.2008, wasserwirtschaftliche Untersuchung des Ingenieurbüros Gladen, Lünne, vom 22.01.2009) wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.