Sitzung: 30.04.2009 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Samtgemeinde
Freren beschließt auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig:
a)
Zu den im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Die 37. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des
Umweltberichtes und den Fachgutachten (schalltechnischer Bericht der
Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 25.11.2008, wasserwirtschaftliche
Untersuchung des Ingenieurbüros Gladen, Lünne, vom 22.01.2009) wird
festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung
vorzulegen.