Sitzung: 30.04.2009 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1
Nach
eingehender Beratung beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren mit 21
Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses:
a)
Die im Rahmen des
Konjunkturpakets II im Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur (Bau und
Ausstattung von Schulen) zur Verfügung stehenden Mittel von insgesamt 107.002 €
- einschl. Eigenanteil von 10.700 € - werden für folgende Maßnahmen verwendet:
1.
Sanierung der
westlichen Fassade an der ehemaligen Orientierungsstufe Freren
2.
Erneuerung der
Fenster in der Realschule Freren
3. Erneuerung der Türanlage in der Hauptschule Freren
4.
Renovierung eines
Klassenraumes in der Grundschule in Thuine
b)
Die Arbeiten sind
sofort unter in Betracht kommenden Firmen beschränkt auszuschreiben.
c)
Die Arbeiten zu
a) 1. u. 2. sind in Abstimmung mit der Schulleitung nach Möglichkeit noch vor
den Sommerferien auszuführen.
d)
Mit der
Ausschreibung und Bauleitung ist das Bau- und Planungsteam Surmann in Freren zu
beauftragen.
e)
Für die Sanierung
der kleinen Turnhalle ist fristgerecht ein Förderantrag beim Nds. Ministerium
für Inneres, Sport und Integration, Lavesallee 6, 30169 Hannover, im Rahmen des
Konjunkturpakets II (Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten) einzureichen.
Die
Maßnahme ist nur dann zu beauftragen, wenn tatsächlich Mittel aus der
Sportförderung bewilligt werden.
f)
Über die
Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Medienausstattung in
den Schulen sind zunächst Gespräche mit den Schulleitern zu führen. Danach ist
die Angelegenheit dem Samtgemeindeausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen.
g)
Im Rahmen der
Aufstellung des I. Nachtragshaushaltsplanes für die Samtgemeinde Freren sind
die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Ferner beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren die
nachstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Freren für das Haushaltsjahr
2009:
§ 1
Mit dem I.
Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
vermindert u. damit der Gesamtbetrag
um um des
Haushaltsplanes einschl. des
Nachtrages gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf
Euro Euro Euro Euro
a)
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen - - 4.811.200 4.811.200
die Ausgaben 18.900 - 4.811.200 4.830.100
b)
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen 1.834.700
- 508.500 2.343.200
die Ausgaben 1.834.700
- 508.500 2.343.200
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von
271.000 Euro um 1.250.000 Euro erhöht und damit auf 1.521.000 Euro neu
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag
nicht verändert.
§ 5
Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nicht
geändert.