Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1

Nach eingehender Beratung beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren mit 21 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses:

 

a)      Die im Rahmen des Konjunkturpakets II im Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur (Bau und Ausstattung von Schulen) zur Verfügung stehenden Mittel von insgesamt 107.002 € - einschl. Eigenanteil von 10.700 € - werden für folgende Maßnahmen verwendet:

1.    Sanierung der westlichen Fassade an der ehemaligen Orientierungsstufe Freren

2.    Erneuerung der Fenster in der Realschule Freren

3.    Erneuerung der Türanlage in der Hauptschule Freren

4.    Renovierung eines Klassenraumes in der Grundschule in Thuine

 

b)      Die Arbeiten sind sofort unter in Betracht kommenden Firmen beschränkt auszuschreiben.

c)      Die Arbeiten zu a) 1. u. 2. sind in Abstimmung mit der Schulleitung nach Möglichkeit noch vor den Sommerferien auszuführen.

d)      Mit der Ausschreibung und Bauleitung ist das Bau- und Planungsteam Surmann in Freren zu beauftragen.

e)      Für die Sanierung der kleinen Turnhalle ist fristgerecht ein Förderantrag beim Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration, Lavesallee 6, 30169 Hannover, im Rahmen des Konjunkturpakets II (Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten) einzureichen.

Die Maßnahme ist nur dann zu beauftragen, wenn tatsächlich Mittel aus der Sportförderung bewilligt werden.

f)        Über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Medienausstattung in den Schulen sind zunächst Gespräche mit den Schulleitern zu führen. Danach ist die Angelegenheit dem Samtgemeindeausschuss erneut zur Entscheidung vorzulegen.

 

g)      Im Rahmen der Aufstellung des I. Nachtragshaushaltsplanes für die Samtgemeinde Freren sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

 

Ferner beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren die nachstehende I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Freren für das Haushaltsjahr 2009:

 

§   1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

                                                      erhöht         vermindert         u. damit der Gesamtbetrag

                                              um                 um               des Haushaltsplanes einschl.                                                                                       des Nachtrages                                                                                                    gegenüber                                           nunmehr                                                                bisher           festgesetzt                                                                                                                                           auf

                                             Euro              Euro                 Euro                      Euro   

 


a)        im Verwaltungshaushalt

 

die Einnahmen                               -                  -                 4.811.200            4.811.200

 

die Ausgaben                           18.900              -                 4.811.200            4.830.100

 

 

b)       im Vermögenshaushalt

 

die Einnahmen                     1.834.700             -                    508.500            2.343.200

 

die Ausgaben                       1.834.700             -                    508.500            2.343.200

 

§   2

 

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 271.000 Euro um 1.250.000 Euro erhöht und damit auf 1.521.000 Euro neu festgesetzt.

 

§   3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

                                                                         §   4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.

 

§   5

 

Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage wird nicht geändert.