Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach Beratung fasst der Samtgemeinderat mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen folgende Beschlüsse:

 

a)   Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)   Die 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Bioenergiepark mit Klärschlammtrocknung“ der Samtgemeinde Freren mit Begründung, Umweltbericht inkl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und landschaftspflegerischem Fachbeitrag sowie den sonstigen Fachgutachten (gutachterliche Stellungnahme zu Fledermäusen des Dipl. Landschaftökologen Axel Donning, Münster, vom 20.01.2011; geruchstechnischer Bericht inkl. Beurteilung der Keimimmissionen der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 21.02.2011; schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, von 18.02.2011) wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.