Sitzung: 12.05.2011 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach Beratung fasst
der Samtgemeinderat mit 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen
folgende Beschlüsse:
a)
Zu den im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Die 41. Änderung
des Flächennutzungsplans „Bioenergiepark mit Klärschlammtrocknung“ der
Samtgemeinde Freren mit Begründung, Umweltbericht inkl. spezieller
artenschutzrechtlicher Prüfung und landschaftspflegerischem Fachbeitrag sowie
den sonstigen Fachgutachten (gutachterliche Stellungnahme zu Fledermäusen des
Dipl. Landschaftökologen Axel Donning, Münster, vom 20.01.2011;
geruchstechnischer Bericht inkl. Beurteilung der Keimimmissionen der Zech
Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 21.02.2011; schalltechnische Stellungnahme
zum Verkehrslärm der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, von 18.02.2011) wird
festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung
vorzulegen.