Sitzung: 12.05.2011 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach Beratung fasst
der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende
Beschlüsse:
a)
Zu den im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Die 42. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl.
Umweltberichtes wird festgestellt. Sie ist gem. § 6 BauGB dem Landkreis Emsland
zur Genehmigung vorzulegen.