Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach weiterer Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, den Wasserverband Lingener mit Wirkung vom 1.01.2012 mit dem Betrieb, der Unterhaltung, Sanierung und ggf. Grunderneuerung (nicht über den bisherigen Bestand hinaus) der Anlagen und Einrichtungen zur Beseitigung des Niederschlagswassers gemäß § 2 Ziffer 9 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) zu beauftragen. Hierzu gehört auch die Übernahme des Haftungsrisikos.