Sitzung: 12.05.2011 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses
einstimmig, den Wasserverband Lingener mit Wirkung vom 1.01.2012 mit dem Betrieb, der
Unterhaltung, Sanierung und ggf. Grunderneuerung (nicht über den bisherigen
Bestand hinaus) der Anlagen und Einrichtungen zur Beseitigung des
Niederschlagswassers gemäß § 2 Ziffer 9 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) zu
beauftragen. Hierzu gehört auch die Übernahme des Haftungsrisikos.