Sitzung: 26.04.2012 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat
aufgrund der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig, den als Anlage
beigefügten Entwurf zur 1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der
Samtgemeinde Freren gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 5 NKomVG zu beschließen.
1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Abwasserbeseitigung
und den Anschluss an die öffentliche
Abwasserbeseitungsanlage
der Samtgemeinde Freren
(Abwasserbeseitigungssatzung)
Aufgrund der §§ 10, 13 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in
Verbindung mit dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i. d. F. vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Freren in
seiner Sitzung am ________
folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die §§ 3 (Anschlusszwang) und 4 (Benutzungszwang)
der Abwasserbeseitigungssatzung gelten nicht für die Beseitigung des
Niederschlagswassers.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in
Kraft.