Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat aufgrund der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig, den als Anlage beigefügten Entwurf zur 1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Freren gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 5 NKomVG zu beschließen.

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung

 

und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitungsanlage

 

der Samtgemeinde Freren (Abwasserbeseitigungssatzung)

 

 

Aufgrund der §§ 10, 13 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i. d. F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Freren in seiner Sitzung am ________

folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die §§ 3 (Anschlusszwang) und 4 (Benutzungszwang) der Abwasserbeseitigungssatzung gelten nicht für die Beseitigung des Niederschlagswassers.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.