Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt nach weiterer Beratung einstimmig:

 

a)  Aufgrund des Antrages der Gemeinde Thuine wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von gewerblichen Bauflächen beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung, der sich auf die Grundstücke westlich des bestehenden Gewerbegebietes „Westlich der K 322“ zwischen der B 214 und der Straße „Zur Sunderinge“ bezieht, ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan. Das Plangebiet hat danach eine Größe von rd. 3,79 ha.

 

b)  Der Auftragserteilung an das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf Basis des Honorarangebotes vom 05.03.2013 in Höhe von 6.685,42 € inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer wird nachträglich zugestimmt.

 

c)  Zu der Planänderung ist auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.