Sitzung: 25.04.2013 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der
Samtgemeinde Freren beschließt nach weiterer Beratung einstimmig:
a) Aufgrund des Antrages der Gemeinde Thuine wird gem. §
2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von gewerblichen Bauflächen
beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung, der sich auf die Grundstücke
westlich des bestehenden Gewerbegebietes „Westlich der K 322“ zwischen der B
214 und der Straße „Zur Sunderinge“ bezieht, ergibt sich aus dem beiliegenden
Lageplan. Das Plangebiet hat danach eine Größe von rd. 3,79 ha.
b) Der Auftragserteilung an das Planungsbüro Stelzer,
Freren, auf Basis des Honorarangebotes vom 05.03.2013 in Höhe von 6.685,42 €
inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer wird nachträglich zugestimmt.
c) Zu der Planänderung ist auf der Grundlage der
vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) zunächst die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder
vorzulegen.