Sitzung: 28.04.2015 Samtgemeinderat
Nach ausführlicher Erläuterung des
Beschlussvorschlages beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren auf Vorschlag
des Samtgemeindeausschusses mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2
Enthaltungen Nachstehendes:
Der Rat der Samtgemeinde Freren nimmt den 2. Entwurf
2015 zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2010 für den
Landkreis Emsland zur Kenntnis. Nach intensiver Prüfung und Wertung werden die
in der jetzigen Fassung als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens vorgenommenen
Veränderungen der weichen Tabukriterien (hier insbesondere der Abstand zur
Wohnnutzung im Außenbereich und zum Wald sowie die Zusammenfassung zueinander
gelegener Potenzialflächen) vor dem Hintergrund einer angemessenen
Berücksichtigung gegensätzlicher Interessenlagen und dem rechtlichen Erfordernis,
der Windkraft substanziell Raum zu verschaffen, grundsätzlich mitgetragen.
Gleichwohl ist im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung (Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren) u.a. auf einen ausreichenden
vorsorgenden Immissions- und Nachbarschutz zu achten.
Zum vorliegenden 2. Entwurf 2015 RROP werden folgende
Änderungen vorgeschlagen:
·
Die ausschließlich aus Gründen des Landschaftsschutzes
nicht berücksichtigte Splitterfläche nordöstlich des Vorranggebietes Nr. 38
erscheint vor dem Hintergrund des geringen Abstandes zum ausgewiesenen
Vorranggebiet (von < 500 m) und eines notwendigen Abstandes zwischen
Windenergieanlagen (von bis zu 600 m) nicht schlüssig und sogar abwägungsfehlerhaft.
Insoweit wird im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens auch um Berücksichtigung
dieser Fläche gebeten.
·
Die trotz der
Hinweise zum 1. Entwurf RROP (siehe hierzu Ziff. 2 Buchstabe d im Schreiben vom
09.05.2014) wiederum nicht berücksichtigte Sondergebietsfläche „Energiepark
Freren“ südlich des Vorranggebietes Nr. 38 bzw. westlich der Schapener Straße
stößt auf Unverständnis und hat zu Irritationen geführt. Dies, obwohl die
rechtsverbindliche kommunale Bauleit-planung (siehe 41. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren und Bebauungsplan Nr. 38
„Sondergebiet Energiepark Freren“ der Stadt Freren) die derzeitige Darstellung
im RROP als Vorbehaltsgebiet Wald obsolet macht. Gerade vor diesem Hintergrund
und dem im Zuge der vorgenannten Planung festgesetzten Sondergebietsstatus
(Energie) drängt sich eine Aufnahme dieser Fläche in das RROP geradezu auf.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der derzeit (teilweise noch)
bestehende Wald wegen genehmigter Nutzung (gewerbliche Klärschlammtrocknung
durch die Firma BioSolid) und der Errichtung einer Biogasanlage (gem.
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 30.01.2013) technisch
stark vorbelastet ist und damit Ausschlussgründe für eine Ausweisung als
Vorranggebiet Windenergienutzung nicht vorliegen.
Für die im 2.
Entwurf 2015 RROP dargestellten Vorrangflächen Windenergienutzung inkl. der im
vorstehenden Beschlussvorschlag unter den Buchstaben a) und b) genannten Bereiche
ist das Verfahren zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren zwecks Ausweisung von Sonderbauflächen Windenergieanlagen
und Ausschluss von Anlagen außerhalb dieser Gebiete umgehend einzuleiten.