Nach ausführlicher Erläuterung des Beschlussvorschlages beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen Nachstehendes:

 

Der Rat der Samtgemeinde Freren nimmt den 2. Entwurf 2015 zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2010 für den Landkreis Emsland zur Kenntnis. Nach intensiver Prüfung und Wertung werden die in der jetzigen Fassung als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens vorgenommenen Veränderungen der weichen Tabukriterien (hier insbesondere der Abstand zur Wohnnutzung im Außenbereich und zum Wald sowie die Zusammenfassung zueinander gelegener Potenzialflächen) vor dem Hintergrund einer angemessenen Berücksichtigung gegensätzlicher Interessenlagen und dem rechtlichen Erfordernis, der Windkraft substanziell Raum zu verschaffen, grundsätzlich mitgetragen. Gleichwohl ist im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren) u.a. auf einen ausreichenden vorsorgenden Immissions- und Nachbarschutz zu achten.

 

Zum vorliegenden 2. Entwurf 2015 RROP werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

·           Die ausschließlich aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht berücksichtigte Splitterfläche nordöstlich des Vorranggebietes Nr. 38 erscheint vor dem Hintergrund des geringen Abstandes zum ausgewiesenen Vorranggebiet (von < 500 m) und eines notwendigen Abstandes zwischen Windenergieanlagen (von bis zu 600 m) nicht schlüssig und sogar abwägungsfehlerhaft. Insoweit wird im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens auch um Berücksichtigung dieser Fläche gebeten.

 

·           Die trotz der Hinweise zum 1. Entwurf RROP (siehe hierzu Ziff. 2 Buchstabe d im Schreiben vom 09.05.2014) wiederum nicht berücksichtigte Sondergebietsfläche „Energiepark Freren“ südlich des Vorranggebietes Nr. 38 bzw. westlich der Schapener Straße stößt auf Unverständnis und hat zu Irritationen geführt. Dies, obwohl die rechtsverbindliche kommunale Bauleit-planung (siehe 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren und Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Energiepark Freren“ der Stadt Freren) die derzeitige Darstellung im RROP als Vorbehaltsgebiet Wald obsolet macht. Gerade vor diesem Hintergrund und dem im Zuge der vorgenannten Planung festgesetzten Sondergebietsstatus (Energie) drängt sich eine Aufnahme dieser Fläche in das RROP geradezu auf. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der derzeit (teilweise noch) bestehende Wald wegen genehmigter Nutzung (gewerbliche Klärschlammtrocknung durch die Firma BioSolid) und der Errichtung einer Biogasanlage (gem. Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 30.01.2013) technisch stark vorbelastet ist und damit Ausschlussgründe für eine Ausweisung als Vorranggebiet Windenergienutzung nicht vorliegen.

 

Für die im 2. Entwurf 2015 RROP dargestellten Vorrangflächen Windenergienutzung inkl. der im vorstehenden Beschlussvorschlag unter den Buchstaben a) und b) genannten Bereiche ist das Verfahren zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zwecks Ausweisung von Sonderbauflächen Windenergieanlagen und Ausschluss von Anlagen außerhalb dieser Gebiete umgehend einzuleiten.