Sitzung: 05.04.2005 Gemeinderat Andervenne
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Gemeinde
Andervenne beschließt einstimmig, vorbehaltlich des Ergebnisses des Abstimmungsgespräches
mit dem Hochbauamt und der Landwirtschaftskammer Weser-Ems folgende Beschlüsse
zu fassen:
a) Zu dem
vorliegenden Antrag des Herrn Leo Lambers, Im Dörpe 7, 49832 Andervenne, vom
16.11.2004 auf Erteilung einer Genehmigung nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Umbau und die Erweiterung des vorhandenen
Boxenlaufstalles (entsprechend der mit dem Hochbauamt abgestimmten zusätzlichen
Kuh- und Jungvieh-/Kälberplätze), die Erstellung des Kuhstalls (Nachgenehmigung
für 17 tr. Kuhplätze) und die Aufstellung von 2 Futtermittelsilos auf seinem
vorgenannten Hofgrundstück wird das gemeindliche Einvernehmen unter den
üblichen Auflagen und Bedingungen grundsätzlich erteilt. Voraussetzung hierfür ist
jedoch, dass die vorhandene Mastschweinehaltung auch tatsächlich aufgegeben, in
dem Gebäude künftig keine Tierhaltung mehr stattfindet und auch die auf der
Hofstelle vorhandenen Silageflächen nach Herstellung der beiden neuen
Siloplatten nördlich der Straße „Völken“, wofür Herr Lambers am 15.11.2004
einen entsprechenden Bauantrag beim Landkreis Emsland eingereicht hat, nicht in
dem bisherigen Umfang weiter genutzt werden.
b) Zu dem von
Herrn Anton Heller, Im Dörpe 12, 49832 Andervenne, am 05.01.2005 eingereichten
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
für den Umbau der vorhandenen Kuh-/Mastbullen- und Jungrinderställe zu
Kälberställen mit 264 Plätzen bzw. 57 Plätzen, den Betrieb des vorhandenen
Schweinemaststalles mit 300 Plätzen sowie die Errichtung von 2 Mais- und 1
CCM-Lagerplatte wird das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls unter den üblichen
Auflagen und Bedingungen grundsätzlich erteilt. Voraussetzung hierfür ist zum
einen, dass der Kälberstall mit 264 Plätzen an die ebenfalls mit beantragte
Bio-Abluftbehandlungsanlage angeschlossen und diese letztlich auch
ordnungsgemäß und wirkungsvoll mit den entsprechenden technischen Anforderungen
betrieben wird, damit sich die Immissionssituation gegenüber dem bisher genehmigten
Bestand nicht wesentlich verändert. Zum anderen ist der auf der Betriebsstelle
vorhandene offene Güllebehälter abzudecken.
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