Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Gemeinde Andervenne beschließt einstimmig, vorbehaltlich des Ergebnisses des Abstimmungsgespräches mit dem Hochbauamt und der Landwirtschaftskammer Weser-Ems folgende Beschlüsse zu fassen:

a)  Zu dem vorliegenden Antrag des Herrn Leo Lambers, Im Dörpe 7, 49832 Andervenne, vom 16.11.2004 auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Umbau und die Erweiterung des vorhandenen Boxenlaufstalles (entsprechend der mit dem Hochbauamt abgestimmten zusätzlichen Kuh- und Jungvieh-/Kälberplätze), die Erstellung des Kuhstalls (Nachgenehmigung für 17 tr. Kuhplätze) und die Aufstellung von 2 Futtermittelsilos auf seinem vorgenannten Hofgrundstück wird das gemeindliche Einvernehmen unter den üblichen Auflagen und Bedingungen grundsätzlich erteilt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vorhandene Mastschweinehaltung auch tatsächlich aufgegeben, in dem Gebäude künftig keine Tierhaltung mehr stattfindet und auch die auf der Hofstelle vorhandenen Silageflächen nach Herstellung der beiden neuen Siloplatten nördlich der Straße „Völken“, wofür Herr Lambers am 15.11.2004 einen entsprechenden Bauantrag beim Landkreis Emsland eingereicht hat, nicht in dem bisherigen Umfang weiter genutzt werden.

b)  Zu dem von Herrn Anton Heller, Im Dörpe 12, 49832 Andervenne, am 05.01.2005 eingereichten Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Umbau der vorhandenen Kuh-/Mastbullen- und Jungrinderställe zu Kälberställen mit 264 Plätzen bzw. 57 Plätzen, den Betrieb des vorhandenen Schweinemaststalles mit 300 Plätzen sowie die Errichtung von 2 Mais- und 1 CCM-Lagerplatte wird das gemeindliche Einvernehmen ebenfalls unter den üblichen Auflagen und Bedingungen grundsätzlich erteilt. Voraussetzung hierfür ist zum einen, dass der Kälberstall mit 264 Plätzen an die ebenfalls mit beantragte Bio-Abluftbehandlungsanlage angeschlossen und diese letztlich auch ordnungsgemäß und wirkungsvoll mit den entsprechenden technischen Anforderungen betrieben wird, damit sich die Immissionssituation gegenüber dem bisher genehmigten Bestand nicht wesentlich verändert. Zum anderen ist der auf der Betriebsstelle vorhandene offene Güllebehälter abzudecken.

3. Zur Sitzung: