Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren einstimmig, sich gem. § 69 NKomVG die vorliegende Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Freren vom 10.11.2016 für die Wahlperiode 2016 – 2021 zu geben.