Beschluss: ungeändert beschlossen

Sodann werden aufgrund der Vorschläge der Vorsitzenden Schröder für die CDU-Fraktion und Dickebohm für die SPD-Fraktion in offener Wahl einstimmig folgende Ratsmitglieder zu Beigeordneten des Samtgemeindeausschusses bzw. zu deren Vertretern bestimmt:

 

Vorsitzender: Samtgemeindebürgermeister Ritz (§74 Abs. 1 Satz 3 NkomVG)

 

Beigeordnete:                                                        Persönliche Vertreter:

 

Ratsmitglied Reinhard Schröder                          Ratsmitglied Franz Meyer

Ratsmitglied Werner Achteresch                          Ratsmitglied Tobias Schnier

Ratsmitglied Klaus Prekel                                     Ratsmitglied Cornelia Determann

Ratsmitglied Ansgar Mey                                     Ratsmitglied Aloysius Schmit

Ratsmitglied Karl-Heinz Gebbe                            Ratsmitglied Christof Kuiter

Ratsmitglied Klaus Dickebohm                            Ratsmitglied Johannes Herbers

 

 

Aufgrund des § 74 Abs. 1 Satz 4 NKomVG und der übereinstimmenden Erklärungen der CDU- und SPD-Fraktion ist festzustellen, dass sich die persönlichen Vertreter untereinander vertreten können.