Sitzung: 16.03.2017 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 3
Nach eingehender Erörterung
wird auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses vom Rat der Samtgemeinde mit 20
Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die nachstehende Haushaltssatzung mit dem
Stellenplan und dem Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2017
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen
Erträge auf............................................................ 6.100.800
Euro
1.2 der ordentlichen
Aufwendungen auf............................................ 6.093.900
Euro
1.3 der
außerordentlichen Erträge auf......................................................... 1.000
Euro
1.4 der
außerordentlichen Aufwendungen auf................................................. 0
Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit.............. 5.706.100
Euro
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit............. 5.732.500
Euro
2.3 der Einzahlungen
für Investitionstätigkeit auf................................. 614.300
Euro
2.4 der Auszahlungen
für Investitionstätigkeit auf............................ 1.397.600
Euro
2.5 der Einzahlungen
für Finanzierungstätigkeit auf........................... 616.700
Euro
2.6 der Auszahlungen
für Finanzierungstätigkeit auf.......................... 260.600
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen
des Finanzhaushaltes.............................................. 6.937.100
Euro
- der Auszahlungen
des Finanzhaushaltes............................................. 7.390.700
Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wir auf 616.700 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 246.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis
zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 951.000 Euro
festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der
Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2017 wird auf 33,0 v.H. der
Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als unerheblich im Sinne
der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a)
§ 115 II Nr. 1 NKomVG 50.000,00
Euro
b)
§ 115 II Nr. 2 NKomVG 10.000,00
Euro
c)
§ 117 I 2 NKomVG 8.000,00
Euro
d)
§ 12 I KomHKVO 25.000,00
Euro
e)
§ 19 IV 1 KomHKVO 5.000,00
Euro
f)
für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,00
Euro
Ferner beschließt der
Rat der Samtgemeinde Freren auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses die
Stundenreduzierung der Samtgemeindeamtsinspektorin Bünker von 40 auf 16
Stunden.