Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 3

Nach eingehender Erörterung wird auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses vom Rat der Samtgemeinde mit 20 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen die nachstehende Haushaltssatzung mit dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

§  1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf............................................................ 6.100.800 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf............................................ 6.093.900 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf......................................................... 1.000 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf................................................. 0 Euro

 

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.............. 5.706.100 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............. 5.732.500 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf................................. 614.300 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf............................ 1.397.600 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf........................... 616.700 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf.......................... 260.600 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes.............................................. 6.937.100 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes............................................. 7.390.700 Euro

 

 

§  2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wir auf 616.700 Euro festgesetzt.

 

 

§  3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 246.000 Euro festgesetzt.

§  4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 951.000 Euro festgesetzt.

 

 

§  5

 

Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2017 wird auf 33,0 v.H. der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

 

 

§  6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

 

a)   § 115 II Nr. 1 NKomVG                                                      50.000,00 Euro

b)   § 115 II Nr. 2 NKomVG                                                      10.000,00 Euro

c)    § 117 I 2 NKomVG                                                               8.000,00 Euro

d)   §   12 I KomHKVO                                                              25.000,00 Euro

e)   §   19 IV 1 KomHKVO                                                          5.000,00 Euro

f)     für Rückstellungen und Abgrenzungen                             500,00 Euro

 

 

 

Ferner beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses die Stundenreduzierung der Samtgemeindeamtsinspektorin Bünker von 40 auf 16 Stunden.