Sitzung: 27.04.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses
einstimmig, die Straßenabschnitte Beestener Straße beidseitig von den
Grundstücken Aldi bzw. Tasche bis zum Kreisverkehrslatz auf der K 304, des
Außenseite des Kreisverkehrsplatzes 304, die Waldstraße von der Straße Hoher
Weg bis zur Einmündung in den Von-Kettler-Weg und den Herzeschweg von der
Frerener Straße bis zur nördlichen Einmündung in die Kolpingstraße künftig mit
in die öffentliche Straßenreinigung einzubeziehen. Ferner wird die 6. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der
Samtgemeinde Freren (Straßenreinigungssatzung) vom 15.12.1988, sowie die 6.
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung
der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Freren vom 05.04.1990 einstimmig
beschlossen.