Beschluss: geändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, die Straßenabschnitte Beestener Straße beidseitig von den Grundstücken Aldi bzw. Tasche bis zum Kreisverkehrslatz auf der K 304, des Außenseite des Kreisverkehrsplatzes 304, die Waldstraße von der Straße Hoher Weg bis zur Einmündung in den Von-Kettler-Weg und den Herzeschweg von der Frerener Straße bis zur nördlichen Einmündung in die Kolpingstraße künftig mit in die öffentliche Straßenreinigung einzubeziehen. Ferner wird die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Samtgemeinde Freren (Straßenreinigungssatzung) vom 15.12.1988, sowie die 6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Freren vom 05.04.1990 einstimmig beschlossen.