Sitzung: 17.05.2017 Gemeinderat Thuine
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sodann fasst der
Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Für die im vorliegenden Entwurf dargestellten beiden
Teilbereiche A und B wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 24 „Ecke Hauptstraße / Gebrüder-Weltring-Straße“
beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Ausweisung weiterer
Stellplatzflächen für die Errichtung eines Carportanlage (Teil A) und die Anlegung
einer zusätzlichen Zu- und Abfahrt von der bzw. auf die Gebrüder-Weltring-Straße
(Teil B). Das Plangebiet erstreckt sich auf die beiden genannten Teilbereiche zur
Größe von zusammen 99 qm des Grundstücks Gemarkung Thuine Flur 30 Flurstück
32/3 westlich der Hauptstraße und nördlich der Gebrüder-Weltring-Straße.
b) Es wird festgestellt, dass durch die vorgenannte
Änderung des Bebauungsplans weder die Grundzüge der Planung berührt und noch
die max. zulässige Grundfläche von 20.000 m² überschritten werden. Auch die
Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht vorbereitet oder
begründet, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Die Planänderung kann
demnach im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
c) Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2
Nr. 1 BauGB abgesehen.
d) Auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs mit
der Entwurfsbegründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2
BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel hierzu die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
