Beschluss: ungeändert beschlossen

Sodann fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

a)  Für die im vorliegenden Entwurf dargestellten beiden Teilbereiche A und B wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Ecke Hauptstraße / Gebrüder-Weltring-Straße“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Ausweisung weiterer Stellplatzflächen für die Errichtung eines Carportanlage (Teil A) und die Anlegung einer zusätzlichen Zu- und Abfahrt von der bzw. auf die Gebrüder-Weltring-Straße (Teil B). Das Plangebiet erstreckt sich auf die beiden genannten Teilbereiche zur Größe von zusammen 99 qm des Grundstücks Gemarkung Thuine Flur 30 Flurstück 32/3 westlich der Hauptstraße und nördlich der Gebrüder-Weltring-Straße.

b)  Es wird festgestellt, dass durch die vorgenannte Änderung des Bebauungsplans weder die Grundzüge der Planung berührt und noch die max. zulässige Grundfläche von 20.000 m² überschritten werden. Auch die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet, noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Die Planänderung kann demnach im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

c)  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

d)  Auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs mit der Entwurfsbegründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und parallel hierzu die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.