Sitzung: 16.05.2017 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der
Samtgemeinde Freren beschließt nach eingehender Beratung einstimmig, dem Samtgemeindeausschuss
zu empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde Freren vorzuschlagen, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a)
Die Ausführungen zum städtebaulichen Planungskonzept zur „Steuerung und
Abwicklung zukünftig beantragter Tierhaltungsanlagen“ der Gemeinde Beesten vom
02.05.2016 werden zur Kenntnis genommen.
b)
Aufgrund der vorliegenden Anträge der Landwirte Klaus Krone, Clemens
Schulten und Bernhard Surmann und der Empfehlung der Gemeinde Beesten wird gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die
Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“. Der
Geltungsbereich splittet sich in drei Teilbereiche auf. Teilbereich 1 (rd. 3,50
ha) umfasst die Hofstelle Krone südlich der Krumme Straße und nördlich der Wilster
Straße, Teilbereich 2 (ca. 3,34 ha) deckt die Hofstelle Schulten südlich des
Schultenweges und nördlich der Großen Aa ab und Teilbereich 3 (rd. 1,85 ha)
bezieht sich auf eine Teilfläche westlich des Flickampsweges und südlich des
Moosbeckeweges jeweils in der Gemeinde Beesten.
c)
Zu der Planänderung ist auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen
(Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) zunächst die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die
Angelegenheit erneut vorzulegen.