Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Freren beschließt nach eingehender Beratung einstimmig, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde Freren vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)  Die Ausführungen zum städtebaulichen Planungskonzept zur „Steuerung und Abwicklung zukünftig beantragter Tierhaltungsanlagen“ der Gemeinde Beesten vom 02.05.2016 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)  Aufgrund der vorliegenden Anträge der Landwirte Klaus Krone, Clemens Schulten und Bernhard Surmann und der Empfehlung der Gemeinde Beesten wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“. Der Geltungsbereich splittet sich in drei Teilbereiche auf. Teilbereich 1 (rd. 3,50 ha) umfasst die Hofstelle Krone südlich der Krumme Straße und nördlich der Wilster Straße, Teilbereich 2 (ca. 3,34 ha) deckt die Hofstelle Schulten südlich des Schultenweges und nördlich der Großen Aa ab und Teilbereich 3 (rd. 1,85 ha) bezieht sich auf eine Teilfläche westlich des Flickampsweges und südlich des Moosbeckeweges jeweils in der Gemeinde Beesten.

 

c)  Zu der Planänderung ist auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit erneut vorzulegen.