Sitzung: 23.10.2017 Gemeinderat Andervenne
Bauamtsleiter
Thünemann erläutert anhand der Vorlage V/036/2017 ausführlich die Sach- und
Rechtslage.
Der Rat der Gemeinde
Andervenne beschließt einstimmig, zur Abgeltung der festgestellten erhöhten
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Handruper Straße“ durch die
Allgemeinheit, den auf die Gemeinde Andervenne entfallenden Anteil am
beitragsfähigen Aufwand auf 75 v.H. anzuheben und hierzu die beiliegende
„Satzung über die Festsetzung des Anteils der Gemeinde Andervenne für den
Ausbau der Handruper Straße in Andervenne“ zu erlassen.
Auf Anfrage teilt
Bauamtsleiter Thünemann mit, dass die Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen sind
und nunmehr die Straßenanschlüsse und Seitenräume wieder hergestellt werden.
Der Rückschnitt der Sichtdreiecke und Lichtraumprofile durch die Firma Timmer,
der ebenfalls gefördert wird, ist bis auf kleinere Restarbeiten erfolgt. Die
Sperrung wird voraussichtlich am Mittwoch (25.10.) wieder aufgehoben. Die
Arbeiten zur Erneuerung der Schutzplanken können aufgrund von Engpässen bei der
Materiallieferung jedoch erst Anfang November ausgeführt werden.
