Bauamtsleiter Thünemann erläutert anhand der Vorlage V/036/2017 ausführlich die Sach- und Rechtslage.

Der Rat der Gemeinde Andervenne beschließt einstimmig, zur Abgeltung der festgestellten erhöhten Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Handruper Straße“ durch die Allgemeinheit, den auf die Gemeinde Andervenne entfallenden Anteil am beitragsfähigen Aufwand auf 75 v.H. anzuheben und hierzu die beiliegende „Satzung über die Festsetzung des Anteils der Gemeinde Andervenne für den Ausbau der Handruper Straße in Andervenne“ zu erlassen.

Auf Anfrage teilt Bauamtsleiter Thünemann mit, dass die Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen sind und nunmehr die Straßenanschlüsse und Seitenräume wieder hergestellt werden. Der Rückschnitt der Sichtdreiecke und Lichtraumprofile durch die Firma Timmer, der ebenfalls gefördert wird, ist bis auf kleinere Restarbeiten erfolgt. Die Sperrung wird voraussichtlich am Mittwoch (25.10.) wieder aufgehoben. Die Arbeiten zur Erneuerung der Schutzplanken können aufgrund von Engpässen bei der Materiallieferung jedoch erst Anfang November ausgeführt werden.