Bauamtsleiter Thünemann erläutert anhand der Vorlage V/037/2017 ausführlich die Sach- und Rechtslage.

Der Rat der Gemeinde Andervenne beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Andervenne (Straßenbaubeitragssatzung).