Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses fasst der Rat der Stadt Freren sodann einstimmig folgende Beschlüsse:

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Nördlich der Ostwier Straße - Teil II“ vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 41 „Nördlich der Ostwier Straße - Teil II“ mit den textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie der Begründung inkl. Umweltbericht und den Fachgutachten (Schalltechnischer Bericht Nr. LL2332.1/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 15.10.2004; Schalltechnische Untersuchung Nr. LL2332.2 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 09.11.2017; Gutachtliche Stellungnahme (Geruchsimmissionen landwirtschaftlicher Tierhaltungen) des TÜV NORD, Hamburg, vom 20.07.2004 nebst Ergänzungen vom 17.03.2005 und 30.09.2005; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 23.01.2018; 1. WHG-Änderungsantrag des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 15.01.2018; geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 12.12.2017) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.