Sitzung: 18.04.2018 Gemeinderat Thuine
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Diskussion
beschließt der Gemeinderat einstimmig wie folgt:
a)
Zu den im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 25 „Zu den Hünensteinen – Teil II“ vorgebrachten
Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.
b)
Der Bebauungsplan
Nr. 25 „Zu den Hünensteinen – Teil II“ mit den textlichen und gestalterischen
Festsetzungen sowie
der Begründung inkl. Umweltbericht und den darüber hinaus vorliegenden
Fachgutachten (Spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom
24.01.2018; 1. WHG-Änderungsantrag des Ingenieurbüros W. Grote, Papenburg, vom
05.12.2017; geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros
Biekötter, Ibbenbüren, vom 19.09.2017) wird gem. §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
