Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig wie folgt:

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 „Zu den Hünensteinen – Teil II“ vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 25 „Zu den Hünensteinen – Teil II“ mit den textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie der Begründung inkl. Umweltbericht und den darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 24.01.2018; 1. WHG-Änderungsantrag des Ingenieurbüros W. Grote, Papenburg, vom 05.12.2017; geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 19.09.2017) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.