Beschluss: Kenntnis genommen

Samtgemeindebürgermeister Ritz berichtet:

 

 

a)     Wahl der Schöffen

 

Die Vorschlagsliste für Schöffen, vom Rat in seiner Sitzung am 17.04.2018 beschlossen, hat in der Zeit vom 07.05. bis 14.05.2018 im Rathaus zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Einsprüche sind nicht eingegangen, sodass die Liste am 16.05.2018 dem Amtsgericht zugeleitet worden ist.

 

 

b)     Unterkunftskosten Asyl

 

Gemäß Handlungsanweisung vom Landkreis Emsland sind ab dem 1. Juli 2018 alle Unterkunftskosten, welche durch - von der Samtgemeinde Freren - angemieteten Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern verursacht werden, aus kommunalen Mitteln zu zahlen. Bisher wurde pro Wohneinheit eine Unterkunftskostenakte im Amt für Arbeit und Soziales geführt und alle Kosten (Miete, Nebenkosten, Bewirtschaftungskosten) wurden aus diesem „Pseudofall“ direkt an den Vermieter bzw. die Versorgungsunternehmen gezahlt. Zukünftig sind alle Kosten, welche durch eine Unterkunft entstehen, auf die jeweiligen Bewohner aufzuteilen und direkt aus dem Personenfall zu zahlen. Zusätzlich darf pro Wohneinheit eine Pauschale festgesetzt werden, mit der etwaige Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen abgedeckt werden können. Das Ordnungsamt im Hause hat sodann entsprechende Übersichten zu fertigen, die dem Amt für Arbeit und Soziales im Hause zwecks Erstattung der verauslagten Beträge zur Verfügung gestellt werden.

 

Durch die Umstellung wird der Haushalt mit ca. 75.000 € in der Ausgabe belastet. Unterkunftskosten, die im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern entstehen, werden dann vom Landkreis erstattet, wobei derzeit nicht bekannt ist, wie Zeitnah die Erstattung erfolgt. Leerstandskosten die u.a. außerhalb der dreimonatigen Kündigungsfrist entstehen (können), verbleiben bei der Samtgemeinde. Vorsorglich war für Leerstände im aktuellen Haushalt ein Betrag von 7.000 € eingeplant. Ob und in welcher Höhe Leerstandskosten und damit evtl. überplanmäßig bereit zu stellende Ausgaben entstehen kann derzeit nicht vorher gesagt werden.

 

Hierüber ist daher in einer der folgenden Sitzung zu berichten und evtl. zu beschließen.

 

 

 

c)     Anschaffung eines Einsatzleitwagens für die Ortsfeuerwehr Freren

 

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Anschaffung eines ELW für die Ortsfeuerwehr Freren fand heute in Burgdorf (bei Hannover) die Vorführung der angebotenen Fahrzeuge statt. Nach Auswertung der Angebote und der Fahrzeugbewertung und nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover wird der Samtgemeinde Freren ein Vergabevorschlag eingereicht, über den sodann der Samtgemeinderat zu entscheiden hat.

 

 

d)     Sanierungsmaßnahmen an den Grundschulen Beesten und Freren

 

Die von den politischen Gremien beschlossenen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in den Grundschulen in Beesten und Freren mit einem Investitionsvolumen von rd. 145.000 € sind mit den beauftragen Firmen soweit vor- und durchgesprochen, dass die Bauarbeiten planmäßig mit Beginn der Sommerferien starten können. Die Vorhaben sollen bekanntlich neben einem Eigenanteil der Samtgemeinde Freren im Wesentlichen finanziert werden aus den sog. KIP-II-Mitteln und beim Landkreis Emsland beantragten Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse. Während das Förderverfahren zum KIP-II mit der Registrierung und der sog. Einplanungsrunde (Anmeldung der geplanten Investitionsmaßnahmen an das Ministerium bis zum 31.12.2018) inzwischen angelaufen ist, steht die Entscheidung des Landkreises derzeit noch aus.

 

 

e)     Förderantrag für die Sanierung des Waldfreibades

 

Der förmliche Zuwendungsbescheid über die vom Amt für regionale Landesentwicklung in Meppen mündlich bereits in Aussicht gestellte Förderung in Höhe von 63 % bzw. rd. 277.000 € für die Sanierung des Waldfreibades mit einem Gesamtbetrag von rd. 440.000 € netto steht nach wie vor noch aus. Erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides kann die weitere Umsetzung des Vorhabens betreffend die Auswahl eines geeigneten Ingenieurbüros, die Erarbeitung von Detailplänen und Beratung in den Gremien angegangen werden.

 

 

f)      50. Änderung des Flächennutzungsplan (Wohnbauflächen in Thuine)

 

Die vom Rat der Samtgemeinde Freren in seiner letzten Sitzung am 17.04.2018 beschlossene 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von Wohnbauflächen im Nordosten der Gemeinde Thuine wurde dem Landkreis Emsland am 18.04.2018 gem. § 6 Baugesetzbuch zur Genehmigung vorgelegt. Mit Verfügung vom 13.06.2018 hat dieser die Flächennutzungsplanänderung nunmehr genehmigt. Sie tritt mi der Bekanntmachung im Amtsblatt Ende des Monats Juni in Kraft.

 

 

g)     Energetische Sanierung des Rathauses

 

Die Bauarbeiten zur energetischen Sanierung des Rathauses sind inzwischen angelaufen. Der Dachdecker hat die Dachfläche oberhalb der Büros des Bau- und Standesamtes bereits fertiggestellt und saniert aktuell das Dach des 2. Obergeschosses (Kasse und Kämmerei). Parallel laufen die Vorbereitungen für die Aufbringung der Photovoltaikanlage. Im Sitzungs- und Sprechtagszimmer wurden zudem die ersten Fenster ausgewechselt. Ebenso fanden in diesen Räumen der Austausch von Leuchten, die Verkabelung und Anbringung der Halterung für die kombinierten Heizungs- und Lüftungsgeräte sowie Vor- und Nacharbeiten im Gewerk „Trockenbau“ statt. Daneben ist mit ersten Dämmmaßnahmen im Keller begonnen worden. Auch wenn sich der Bauablauf noch weiter „einspielen“ muss, kann der Bauauftakt mit zeitweise an die 20 Bauarbeitern im Rathaus als gelungen angesehen werden.

 

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Garmann zu TOP e) „Förderantrag für die Sanierung des Waldfreibades“ teilt Samtgemeindebürgermeister Ritz mit, dass nach wie vor der schriftliche Bewilligungsbescheid ausstehe. Herr Sickelmann vom Amt für regionale Landesentwicklung in Meppen habe jedoch zugesagt, dass über den Antrag auf Förderung positiv entschieden worden sei und so gehe er davon aus, dass die geplanten Baumaßnahmen in der Wintersaison 2018/2019 durchgeführt werden könnten. Die Förderquote/-beträge liege/n bei 63% bzw. 277.000,00 € bei einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 440.000,00 €.