Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Samtgemeindeausschuss einstimmig, dem Rat der Samtgemeinde Freren vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ in der Gemeinde Beesten vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Der bedingt durch eine Standortänderung des Gebäudes und die Darstellung von Kompensationsflächen notwendigen Vergrößerung des Plangebietes von ursprünglich 18.494 m² auf nunmehr 20.235 m² wird zugestimmt.

 

c)  Auf der Grundlage der für die 3 Teilbereiche jeweils separat vorliegenden Entwürfe der 51. Flächennutzungsplanänderung inkl. der Entwurfsbegründungen, Umweltberichte und sonstigen Fachgutachten (zum Teilbereich 51.1 „Sondergebiet Tierhaltung Krone“: Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 22.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 06.02.2018, immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LGS9731.1+2/03 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 29.05.2018, zum Hofstandort „Krumme Straße“, immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LGS9731.1+2/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 26.03.2018, zum Außenstandort „Wilster Straße“; zum Teilbereich 51.2 „Sondergebiet Tierhaltung Schulten“: Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 03.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 02.02.2018, immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LSGS8559.1+2+3/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 17.04.2018; zum Teilbereich 51.3 „Sondergebiet Tierhaltung Surmann“: Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 16.04.2018, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 02.02.2018, immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg, vom 20.02.2018, inkl. Ergänzung zur Einschätzung der Bioaerosol-Belastung vom 30.05.2018, Baugrundgutachten des Büros für Geowissenschaften Meyer & Overesch, Spelle, vom 16.02.2018) ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.