Sitzung: 21.06.2018 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Als keine weiteren
Fragen mehr vorliegen beschließt der Samtgemeinderat einstimmig auf Vorschlag
des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Samtgemeindeausschusses
folgende Beschlüsse:
a) Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 51. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von
Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ in der Gemeinde Beesten
vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Der bedingt durch eine Standortänderung des Gebäudes
und die Darstellung von Kompensationsflächen notwendigen Vergrößerung des
Plangebietes von ursprünglich 18.494 m² auf nunmehr 20.235 m² wird zugestimmt.
c) Auf der Grundlage der für die 3 Teilbereiche jeweils
separat vorliegenden Entwürfe der 51. Flächennutzungsplanänderung inkl. der
Entwurfsbegründungen, Umweltberichte und sonstigen Fachgutachten (zum
Teilbereich 51.1 „Sondergebiet Tierhaltung Krone“: Umweltverträglichkeitsstudie
des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 22.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 06.02.2018, immissionsschutztechnischer
Bericht Nr. LGS9731.1+2/03 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom
29.05.2018, zum Hofstandort „Krumme Straße“, immissionsschutztechnischer
Bericht Nr. LGS9731.1+2/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom
26.03.2018, zum Außenstandort „Wilster Straße“; zum Teilbereich 51.2
„Sondergebiet Tierhaltung Schulten“: Umweltverträglichkeitsstudie des
Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 03.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 02.02.2018, immissionsschutztechnischer
Bericht Nr. LSGS8559.1+2+3/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom
17.04.2018; zum Teilbereich 51.3 „Sondergebiet Tierhaltung Surmann“:
Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 16.04.2018,
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom
02.02.2018, immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
Oldenburg, vom 20.02.2018, inkl. Ergänzung zur Einschätzung der
Bioaerosol-Belastung vom 30.05.2018, Baugrundgutachten des Büros für
Geowissenschaften Meyer & Overesch, Spelle, vom 16.02.2018) ist nunmehr die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten
Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Sodann verlässt Herr
Rubin vom Planungsbüro Stelzer den Sitzungssaal.