Sitzung: 27.09.2018 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Auf Empfehlung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses sowie des Samtgemeindeausschusses fasst der Rat
der Samtgemeinde Freren sodann einstimmig:
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 49. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung
gewerblicher Bauflächen im Osten der Gemeinde Beesten vorgebrachten Anregungen
wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Die 49. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den
Fachgutachten (Faunistische Kartierungen und artenschutzrechtliche
Stellungnahme des Dipl.-Biologen Klaus-Dieter Moormann, Lingen, vom 22.08.2017;
Entwässerungskonzept
des Ingenieurbüros Sweco, Bremen;
geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros Biekötter,
Ibbenbüren, vom 18.10.2017) wird festgestellt. Sie ist gemäß
§ 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.