Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

a)  Aufgrund des noch notwendigen Abstimmungsbedarfes mit dem Landkreis Emsland betreffend die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Teilbereiches 51.1 (Tierhaltung auf der Hofstelle Krone) wird dieser vom laufenden Verfahren der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren abgekoppelt und zunächst zurückgestellt. Für die beiden übrigen Teilbereiche 51.2 (Tierhaltung Schulten) und 51.3 (Tierhaltung Surmann) wird das Verfahren dagegen fortgesetzt.

 

b)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen der 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Teilbereiche 51.2 (Tierhaltung Schulten) und 51.3 (Tierhaltung Surmann) zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ in der Gemeinde Beesten vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

 

c)  Die 51. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus den für die 2 Teilbereiche 51.2 (Tierhaltung Schulten) und 51.3 (Tierhaltung Surmann) jeweils separat vorliegenden Planteilen mit den Begründungen inkl. der Umweltberichte und den sonstigen Fachgutachten (zum Teilbereich 51.2 „Sondergebiet Tierhaltung Schulten“: Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 03.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 02.02.2018, immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LSGS8559.1+2+3/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 17.04.2018; zum Teilbereich 51.3 „Sondergebiet Tierhaltung Surmann“: Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 16.04.2018, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 02.02.2018, immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg, vom 20.02.2018, inkl. Ergänzung zur Einschätzung der Bioaerosol-Belastung vom 30.05.2018, Baugrundgutachten des Büros für Geowissenschaften Meyer & Overesch, Spelle, vom 16.02.2018) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.