Sitzung: 27.09.2018 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung fasst
der Samtgemeinderat auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
sowie des Samtgemeindeausschusses einstimmig:
a) Aufgrund des noch notwendigen Abstimmungsbedarfes mit
dem Landkreis Emsland betreffend die immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsfähigkeit des Teilbereiches 51.1 (Tierhaltung auf der Hofstelle Krone)
wird dieser vom laufenden Verfahren der 51. Änderung des Flächennutzungsplans
der Samtgemeinde Freren abgekoppelt und zunächst zurückgestellt. Für die beiden
übrigen Teilbereiche 51.2 (Tierhaltung Schulten) und 51.3 (Tierhaltung Surmann)
wird das Verfahren dagegen fortgesetzt.
b) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen der 51. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Teilbereiche
51.2 (Tierhaltung Schulten) und 51.3 (Tierhaltung Surmann) zur Darstellung von
Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ in der Gemeinde Beesten vorgebrachten
Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.
c) Die 51. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus den
für die 2 Teilbereiche 51.2 (Tierhaltung Schulten) und 51.3 (Tierhaltung Surmann)
jeweils separat vorliegenden Planteilen mit den Begründungen inkl. der Umweltberichte
und den sonstigen Fachgutachten (zum Teilbereich 51.2 „Sondergebiet
Tierhaltung Schulten“: Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer,
Freren, vom 03.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros
Stelzer, Freren, vom 02.02.2018, immissionsschutztechnischer Bericht Nr.
LSGS8559.1+2+3/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 17.04.2018; zum
Teilbereich 51.3 „Sondergebiet Tierhaltung Surmann“:
Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 16.04.2018,
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom
02.02.2018, immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
Oldenburg, vom 20.02.2018, inkl. Ergänzung zur Einschätzung der
Bioaerosol-Belastung vom 30.05.2018, Baugrundgutachten des Büros für Geowissenschaften
Meyer & Overesch, Spelle, vom 16.02.2018) wird festgestellt. Sie ist gemäß
§ 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.