Sitzung: 27.09.2018 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Als keine Fragen zur
Sach- und Rechtslage vorliegen, beschließt der Rat der Samtgemeinde die
vorliegende Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2
NKomVG.