Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach Diskussion im Rat beschließt dieser einstimmig folgendes:

a)  Zu den im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Am Bahnhof - Teil II“ mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung inkl. Umweltbericht nebst Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB als auch der erneuten Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und den darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Landschaftsarchitekten Hans-Michael Krüger, Lingen, vom 06.03.2018, inkl. faunistischer Kartierungen und artenschutzrechtlicher Stellungnahmen des Dipl.-Biologen Klaus-Dieter Moormann, Lingen, vom 22.08.2017; schalltechnischer Bericht Nr. LL12439.1/02 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 09.10.2018; geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 18.10.2017; Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Sweco, Bremen, vom 02.02.2018) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.