Sitzung: 10.12.2018 Gemeinderat Beesten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach Diskussion im Rat beschließt dieser einstimmig
folgendes:
a)
Zu den im Rahmen
der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen
Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
b)
Der Bebauungsplan
Nr. 22 „Gewerbegebiet Am Bahnhof - Teil II“ mit den textlichen Festsetzungen sowie der
Begründung inkl. Umweltbericht nebst Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB,
der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
als auch der erneuten Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2
BauGB und den darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung des Landschaftsarchitekten Hans-Michael Krüger,
Lingen, vom 06.03.2018, inkl. faunistischer Kartierungen und
artenschutzrechtlicher Stellungnahmen des Dipl.-Biologen Klaus-Dieter Moormann,
Lingen, vom 22.08.2017; schalltechnischer Bericht Nr. LL12439.1/02 der Zech
Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 09.10.2018; geologische Kurzbeurteilung und
Empfehlung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 18.10.2017;
Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Sweco, Bremen, vom 02.02.2018) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
