Sitzung: 10.12.2018 Gemeinderat Beesten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung im Rat beschließt der Rat der
Gemeinde Beesten einstimmig folgendes:
a)
Mit dem
Vorhabenträger Clemens Schulten ist auf der Grundlage der vorliegenden, von ihm
bereits unterzeichneten Ausfertigungen der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 24 „Tierhaltung Schulten“ abzuschließen.
b)
Zu den im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.
c)
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 24 „Tierhaltung Schulten“ mit den textlichen und
gestalterischen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 1 - 5),
der Begründung inkl. Umweltbericht nebst Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der sonstigen Fachgutachten (Umweltverträglichkeitsstudie
des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 03.05.2018, spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom
02.02.2018, immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LSGS8559.1+2+3/01 der Zech
Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 17.04.2018) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
