Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung im Rat beschließt der Rat der Gemeinde Beesten einstimmig folgendes:

a)  Mit dem Vorhabenträger Clemens Schulten ist auf der Grundlage der vorliegenden, von ihm bereits unterzeichneten Ausfertigungen der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Tierhaltung Schulten“ abzuschließen.

b)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der beiliegenden Abwägung Stellung genommen.

c)  Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Tierhaltung Schulten“ mit den textlichen und gestalterischen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 1 - 5), der Begründung inkl. Umweltbericht nebst Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der sonstigen Fachgutachten (Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 03.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 02.02.2018, immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LSGS8559.1+2+3/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 17.04.2018) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.