Beschluss: ungeändert beschlossen

Sodann beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig nachstehende Beschlüsse.

 

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren Nr. 51.1 (Krone) zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ in der Gemeinde Beesten vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 51.1, bestehend aus dem Planteil mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den sonstigen Fachgutachten (Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 22.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 06.02.2018, immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LGS9731.1+2/03 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 29.05.2018, zum Hofstandort „Krumme Straße“, immissionsschutztechnischer Bericht Nr. LGS9731.1+2/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 26.03.2018, zum Außenstandort „Wilster Straße“) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.