Sitzung: 20.12.2018 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sodann beschließt der
Rat der Samtgemeinde Freren auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
nachstehende Beschlüsse.
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren Nr. 51.1 (Krone) zur Darstellung
von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ in der Gemeinde
Beesten vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 51.1, bestehend
aus dem Planteil mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den sonstigen
Fachgutachten (Umweltverträglichkeitsstudie des Planungsbüros Stelzer, Freren,
vom 22.05.2018, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros
Stelzer, Freren, vom 06.02.2018, immissionsschutztechnischer Bericht Nr.
LGS9731.1+2/03 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 29.05.2018, zum
Hofstandort „Krumme Straße“, immissionsschutztechnischer Bericht Nr.
LGS9731.1+2/01 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 26.03.2018, zum
Außenstandort „Wilster Straße“) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem
Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.