Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 17.12.2018, die Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften mit Wirkung vom 01.01.2019 zu ändern und der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses, beschließt der Gemeinderat einstimmig, ab dem 01.01.2019 analog der Regelung des Landkreises Emsland Zuschüsse zu zahlen.

Sofern die Mittel nicht zur Verfügung stehen, sind diese über- oder außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.