Auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren sodann einstimmig nachstehende Beschlüsse:

 

a)  Aufgrund des Antrages der Eheleute Thünemann, Andervenne, und der Empfehlung der Gemeinde Andervenne wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Reitpension“ im Osten der Gemeinde Andervenne beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Andervenne Flur 32 Flurstücke 96, 97, 107 (tlw.), 108/1 (tlw.) und 108/2 (tlw.) südlich der Straße „Toschlag“ im und am Gewerbegebiet „Im Dörpe“ und hat eine Gesamtgröße von rd. 0,91 ha.

 

b)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) ist zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.

 

 

Ratsmitglied Wöste nimmt wieder an der Sitzung teil.