Sitzung: 02.07.2019 Samtgemeinderat
Auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses beschließt
der Rat der Samtgemeinde Freren sodann einstimmig nachstehende Beschlüsse:
a)
Aufgrund des
Antrages der Eheleute Thünemann, Andervenne, und der Empfehlung der Gemeinde
Andervenne wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 52. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung einer
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Reitpension“ im Osten der Gemeinde
Andervenne beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung bezieht sich auf
die Grundstücke Gemarkung Andervenne Flur 32 Flurstücke 96, 97, 107 (tlw.),
108/1 (tlw.) und 108/2 (tlw.) südlich der Straße „Toschlag“ im und am
Gewerbegebiet „Im Dörpe“ und hat eine Gesamtgröße von rd. 0,91 ha.
b)
Auf der Grundlage
der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) ist zunächst
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder
vorzulegen.
Ratsmitglied Wöste nimmt wieder an der Sitzung teil.