Auf
Grund des Berichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 bei der
Samtgemeinde Freren sowie der Stellungnahmen zu den Prüfungsbemerkungen beschließt
der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
nachstehende Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003:
Sie
schließt wie folgt ab:
a) Solleinnahmen
Verwaltungshaushalt 4.495.140,02
€
Vermögenshaushalt 809.622,05
€
Gesamtsumme 5.304.762,07
€
+ neue Haushaltseinnahmereste 216.600,00
€
- alte
Haushaltseinnahmereste 0,00
€
-
alte Kasseneinnahmereste 0,00
€
bereinigte Solleinnahmen 5.521.362,07
€
b) Sollausgaben
Verwaltungshaushalt 4.621.933,08
€
Vermögenshaushalt 912.476,89
€
- darin enthaltener Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO = 0,00 €
Gesamtsumme 5.534.409,97
€
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 159.882,33
€
- alte
Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00
€
Vermögenshaushalt 46.137,17
€
-
alte Kassenausgabereste 0,00
€
bereinigte Sollausgaben 5.648.155,13
€
c) Unterschied a) – b)
Sollfehlbetrag 126.793,06
€
Der
Prüfungsbericht für das Haushaltsjahr 2003 wird mit den Stellungnahmen des
Samtgemeindebürgermeisters öffentlich ausgelegt. Die Auslegung ist vorher
öffentlich bekannt zu machen.
Ferner beschließt der Rat
der Samtgemeinde Freren, auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig,
die Berichte über die überörtliche und
die örtliche unvermutete Kassenprüfung bei der Samtgemeinde Freren zustimmend
zur Kenntnis zu nehmen und dem Samtgemeindebürgermeister vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.