Sitzung: 01.10.2019 Samtgemeinderat
Sodann beschließt der
Rat der Samtgemeinde Freren auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
nachstehende Beschlüsse:
a) Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die
Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Reitpension"
im Osten der Gemeinde Andervenne vorgebrachten Anregungen wird gemäß vorliegender
Abwägung Stellung genommen.
b) Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 52.
Flächennutzungsplanänderung sowie der Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht
ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die
vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.