Sodann beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig nachstehende Beschlüsse:

 

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Reitpension" im Osten der Gemeinde Andervenne vorgebrachten Anregungen wird gemäß vorliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 52. Flächennutzungsplanänderung sowie der Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.