Sitzung: 10.12.2019 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Samtgemeinde
Freren beschließt auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig:
a) Zu den im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend
die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
"Reitpension" im Osten der Gemeinde Andervenne vorgebrachten
Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Die 52. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des
Umweltberichtes und der Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung
gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird
festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung
vorzulegen.