Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

 

a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Reitpension" im Osten der Gemeinde Andervenne vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b) Die 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und der Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.