Sitzung: 05.03.2020 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Auf Empfehlung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses sowie des Verwaltungsausschusses fasst der Rat
der Stadt Freren sodann einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Auf der Grundlage des vorliegenden, hinsichtlich der
von den Bauinteressenten ggf. noch gewünschten Änderungen betreffend die
Grundstücksgröße und -grenzen noch zu überarbeitenden Aufteilungsvorschlages,
sind die Baugrundstücke im Wohnbaugebiet „Südlich der Ostwier Straße“ zum
Verkauf freizugeben.
Das mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossene notarielle
Tauschvertragsangebot vom 11.04.2019 ist nunmehr anzunehmen und der notwendige
Grunderwerb entsprechend abzuwickeln.
b) Der Gesamtverkaufspreis für die Baugrundstücke im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Südlich der Ostwier Straße“ wird auf
79,50 €/qm festgesetzt. Hierin enthalten ist neben den Grundstückskosten auch
der endgültige Erschließungsbeitrag in Form eines Ablösebeitrages. Dieser
beträgt für die Ringstraße 34,09 €/qm. Im Übrigen gelten die gleichen Kauf- und
Bebauungsbedingungen wie für die Bauplätze in den Wohnbaugebieten „Nördlich der
Ostwier Straße - Teile I und II“.
Aufgrund der geschilderten Gesamtumstände werden im neuen Wohnbaugebiet
keine Grundstücke für einen ausschließlichen Mietwohnungs- und/oder
Eigentumswohnungsbau an Investoren verkauft. Die bedarfsweise Errichtung einer
Einliegerwohnung im Zusammenhang mit dem Neubau eines Wohnhauses zur
Selbstnutzung ist dagegen weiterhin möglich.
c) Unmittelbar nach Abstimmung des Aufteilungsvorschlages
mit den Bauinteressenten ist das Wohnbaugebiet vom Katasteramt Lingen vermessen
zu lassen. Sobald die Grundstücke im Liegenschaftskataster enthalten sind, hat
der Verkauf der Bauplätze zu erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Wasserverband
Lingener Land die Bauarbeiten zur Ersterschließung des Baugebietes möglichst
umgehend öffentlich auszuschreiben. Nach Prüfung und Auswertung der
vorliegenden Angebote sowie Zustimmung des Fachbereiches Rechnungsprüfung beim
Landkreis Emsland ist dem günstigstbietenden Unternehmen sofort der Bauauftrag
zu erteilen, sofern der kalkulierte Kostenrahmen eingehalten wird. Anderenfalls
ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.
d) Für die Ringstraße im Wohnbaugebiet „Südlich der Ostwier
Straße“ wird der Straßenname „Holunderweg“ vergeben.
