Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Verwaltungsausschusses fasst der Rat der Stadt Freren sodann einstimmig folgende Beschlüsse:

a)  Auf der Grundlage des vorliegenden, hinsichtlich der von den Bauinteressenten ggf. noch gewünschten Änderungen betreffend die Grundstücksgröße und -grenzen noch zu überarbeitenden Aufteilungsvorschlages, sind die Baugrundstücke im Wohnbaugebiet „Südlich der Ostwier Straße“ zum Verkauf freizugeben.

Das mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossene notarielle Tauschvertragsangebot vom 11.04.2019 ist nunmehr anzunehmen und der notwendige Grunderwerb entsprechend abzuwickeln.

b)  Der Gesamtverkaufspreis für die Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Südlich der Ostwier Straße“ wird auf 79,50 €/qm festgesetzt. Hierin enthalten ist neben den Grundstückskosten auch der endgültige Erschließungsbeitrag in Form eines Ablösebeitrages. Dieser beträgt für die Ringstraße 34,09 €/qm. Im Übrigen gelten die gleichen Kauf- und Bebauungsbedingungen wie für die Bauplätze in den Wohnbaugebieten „Nördlich der Ostwier Straße - Teile I und II“.

Aufgrund der geschilderten Gesamtumstände werden im neuen Wohnbaugebiet keine Grundstücke für einen ausschließlichen Mietwohnungs- und/oder Eigentumswohnungsbau an Investoren verkauft. Die bedarfsweise Errichtung einer Einliegerwohnung im Zusammenhang mit dem Neubau eines Wohnhauses zur Selbstnutzung ist dagegen weiterhin möglich.

c)  Unmittelbar nach Abstimmung des Aufteilungsvorschlages mit den Bauinteressenten ist das Wohnbaugebiet vom Katasteramt Lingen vermessen zu lassen. Sobald die Grundstücke im Liegenschaftskataster enthalten sind, hat der Verkauf der Bauplätze zu erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Wasserverband Lingener Land die Bauarbeiten zur Ersterschließung des Baugebietes möglichst umgehend öffentlich auszuschreiben. Nach Prüfung und Auswertung der vorliegenden Angebote sowie Zustimmung des Fachbereiches Rechnungsprüfung beim Landkreis Emsland ist dem günstigstbietenden Unternehmen sofort der Bauauftrag zu erteilen, sofern der kalkulierte Kostenrahmen eingehalten wird. Anderenfalls ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.

d)  Für die Ringstraße im Wohnbaugebiet „Südlich der Ostwier Straße“ wird der Straßenname „Holunderweg“ vergeben.