Beschluss: Kenntnis genommen

Der Rat der Samtgemeinde Freren nimmt die 11. Berichtigung des Flächennutzungsplans gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, die aufgrund des Bebauungsplanverfahrens Nr. 42 „Südlich der Ostwier Straße“ der Stadt Freren im beschleunigten Verfahren gem. § 13b i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen) zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen erforderlich wurde, zur Kenntnis. Sie ist dem Landkreis Emsland entsprechend mitzuteilen.

 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsvorsitzender Prekel schließt um 20:25 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

Ratsvorsitzender                     Samtgemeindebürgermeister             Protokollführerin