a) Schulstatistiken

 

Samtgemeindebürgermeister Ritz gibt eine Übersicht über die vorläufigen Schülerzahlen in den Grundschulen für kommende Schuljahre.

 

 

 

Sodann gibt er eine Übersicht über den voraussichtlichen Schulwechsel der Viertklässler zu den weiterführenden Schulen.

 

Insgesamt würden demnach 25 Kinder an die Oberschule Freren wechseln, diese Zahl sei ähnlich zu denen der Vorjahre. 32 Kinder würden an die Thuiner Schule wechseln, 24 Kinder zum Handruper Gymnasium, die übrigen Schulen würden lediglich vereinzelt besucht.

 

 

Abschließend gibt er einen Überblick über die Schülerzahlen der Grundschulen sowie der Franziskus-Demann-Schule für das 2. Halbjahr Schuljahr 2020/2021.

 

 

 

Sodann gibt er einen Überblick über die Teilnahmezahlen für den Ganztagsbereich sowie das Mittagessen bei den Grundschulen der Samtgemeinde Freren.

 

Bei der Grundschule Beesten werden das Mittagessen und das Ganztagsangebot weiterhin als Gesamtpaket angeboten, bei den übrigen Schulen sind die einzelnen Komponenten frei wählbar.

 

In dieser Aufstellung werden für die Grundschule Freren die Ganztagsteilnehmer bezüglich des Nachmittagsbetreuungsangebotes aus den Jahrgängen 1 und 2 berücksichtigt (Arbeitsgemeinschaften und Mittagessen bei der Grundschule) und die Kinder aus den Jahrgängen 3 und 4, die an Übungs- und Förderangeboten innerhalb des Ganztagsangebotes bei der Grundschule teilnehmen. Die Kinder des Jahrgangs 3 und 4, die am Ganztagsangebot der FDS teilnehmen, werden in der folgenden Tabelle berücksichtigt. Bezüglich des Mittagessens sind hier die Kinder der GS Freren aus Klasse 1 und 2 berücksichtigt, die Kinder des Jahrgangs 3 und 4 nehmen am Mittagessen in der Mensa der FDS teil und sind ebenfalls in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

Die Lehrervertreterin Prein teilt mit, dass mittlerweile auch die Grundschulkinder ab 1. und 2. Klasse ihr Mittagessen in der Mensa einnähmen.

 

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Statistiken zur Kenntnis.

 

 

b) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026

 

Samtgemeindebürgermeister Ritz weist darauf hin, dass die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahre 2026 auf den Weg gebracht habe. Dieser soll zum 01.08.2026 in Kraft treten. Er gelte zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und werde dann in den Folgejahren um je eine Klassenstufe erweitert, so dass ab dem 01.08.2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztätige Betreuung – 8 Stunden täglich an 5 Tagen die Woche – habe. Es sei vorgesehen, dass dieser Rechtsanspruch bis auf maximal 4 Wochen auch in den Ferien gelte. Der Anspruch könne in Horten wie auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden.

 

Die Grundschulen in der Samtgemeinde Freren sowie die Franziskus-Demann-Schule werden, so Samtgemeindebürgermeister Ritz, seit Jahren als offene Ganztagsschulen (Montag – Donnerstag) geführt. Die Genehmigungen hierzu wurden seinerzeit vom Niedersächsischen Kultusministerium erteilt. Ein Anspruch auf Zuweisung personeller Ressourcen sei mit diesen Genehmigungen jedoch ausdrücklich nicht verbunden gewesen. Lediglich eine sogenannte jährliche Grundausstattung sei seinerzeit vom Land gewährt worden. Um auch kleineren Grundschulen mit weniger als vier Zügen in den Klassen 3 und 4 die Möglichkeit zu geben, ein adäquates Angebot für den Nachmittagsbereich zu schaffen, habe der Landkreis Emsland mit den Kommunen ein entsprechendes Finanzierungsmodell vereinbart, wonach diese einen Sockelbetrag von 17.000,00 € erhalten haben.

 

Da die Grundschule Freren aufgrund der größeren Anzahl der Schüler*innen jedes Jahr eine Grundausstattung oberhalb des Sockelbetrages bekommen habe, sei hier bislang nie eine aufstockende Finanzierung notwendig gewesen. Bei den anderen vier Grundschulen ist jedoch seit dem Schuljahr 2010/2011 eine aufstockende Finanzierung nötig (für die Grundschule Thuine nur in einigen Jahren). So wurde von der Samtgemeinde Freren z.B. für 2020 ca. 4.250,00 €, 2019 ca. 5.800,00 € und 2018 ca. 4.400,00 € gezahlt.

 

Die Finanzierung des zu erweiternden Angebots der Ganztagsbetreuung auf 5 Tage und die Ferien (bis auf 4 Wochen) bleibt abzuwarten, zumal eine auskömmliche Finanzierung durch das Land Niedersachsen offenbar auch weiterhin nicht vorgesehen sei.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Informationen zur Kenntnis.

 

 

c) Beiträge der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Emsland zur Kreisschulbaukasse gem. § 117 Abs. 6 NSchG

 

Samtgemeindebürgermeister Ritz informiert darüber, dass der Landkreis Emsland mit Schreiben vom 31.05.2021 mitgeteilt habe, dass die kommunalen Schulträger zur Liquiditätsentlastung auch in 2021 nur den einfachen Beitragssatz in Höhe von 53,17 € (normal 106,34 €) je Grundschulkind an die Kreisschulbaukassen zu entrichten haben. Das bedeute, dass statt der im Haushaltsplan eingeplant 50.000,00 € 20.895,81 € zu zahlen seien. Dadurch komme es zu einer Entlastung des Samtgemeindehaushaltes in Höhe von 29.100,00 €.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Information zur Kenntnis.

 

 

d) Paul-Moor-Schule – Förderschule des Landkreises Emsland

 

Auf Anfrage von stv. Ausschussmitglied Meyer informiert Samtgemeindebürgermeister Ritz, dass der Standort der Paul-Moor-Schule dadurch gesichert sei, dass diese ab dem Schuljahr 2022/2023 den Förderschwerpunkt ESE – Emotional Soziale Entwicklung einrichte und dieser ab dem Schuljahr 2022/2023 jahrgangsweise aufgebaut werde. Der derzeitige Förderschwerpunkt Lernen laufe hingegen sukzessive bis 2028 aus.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Stv. Ausschussvorsitzender Schnier um 20.50 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

 

Stv. Ausschussvorsitzender            Samtgemeindebürgermeister                     Protokollführerin