Sitzung: 01.07.2021 Schulausschuss
a) Schulstatistiken
Samtgemeindebürgermeister
Ritz gibt eine Übersicht über die vorläufigen Schülerzahlen in den Grundschulen
für kommende Schuljahre.
Sodann gibt er eine
Übersicht über den voraussichtlichen Schulwechsel der Viertklässler zu den
weiterführenden Schulen.
Insgesamt würden demnach 25
Kinder an die Oberschule Freren wechseln, diese Zahl sei ähnlich zu denen der
Vorjahre. 32 Kinder würden an die Thuiner Schule wechseln, 24 Kinder zum Handruper
Gymnasium, die übrigen Schulen würden lediglich vereinzelt besucht.
Abschließend gibt er
einen Überblick über die Schülerzahlen der Grundschulen sowie der Franziskus-Demann-Schule
für das 2. Halbjahr Schuljahr 2020/2021.
Sodann gibt er einen
Überblick über die Teilnahmezahlen für den Ganztagsbereich sowie das
Mittagessen bei den Grundschulen der Samtgemeinde Freren.
Bei der
Grundschule Beesten werden das Mittagessen und das Ganztagsangebot weiterhin
als Gesamtpaket angeboten, bei den übrigen Schulen sind die einzelnen
Komponenten frei wählbar.
In dieser
Aufstellung werden für die Grundschule Freren die Ganztagsteilnehmer bezüglich
des Nachmittagsbetreuungsangebotes aus den Jahrgängen 1 und 2 berücksichtigt
(Arbeitsgemeinschaften und Mittagessen bei der Grundschule) und die Kinder aus
den Jahrgängen 3 und 4, die an Übungs- und Förderangeboten innerhalb des Ganztagsangebotes
bei der Grundschule teilnehmen. Die Kinder des Jahrgangs 3 und 4, die am
Ganztagsangebot der FDS teilnehmen, werden in der folgenden Tabelle
berücksichtigt. Bezüglich des Mittagessens sind hier die Kinder der GS Freren
aus Klasse 1 und 2 berücksichtigt, die Kinder des Jahrgangs 3 und 4 nehmen am
Mittagessen in der Mensa der FDS teil und sind ebenfalls in der folgenden
Tabelle aufgeführt.
Die Lehrervertreterin
Prein teilt mit, dass mittlerweile auch die Grundschulkinder ab 1. und 2. Klasse
ihr Mittagessen in der Mensa einnähmen.
Die
Ausschussmitglieder nehmen die Statistiken zur Kenntnis.
b) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder ab 2026
Samtgemeindebürgermeister
Ritz weist darauf hin, dass die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahre 2026 auf den Weg
gebracht habe. Dieser soll zum 01.08.2026 in Kraft treten. Er gelte zunächst
für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und werde dann in den Folgejahren
um je eine Klassenstufe erweitert, so dass ab dem 01.08.2029 jedes
Grundschulkind einen Anspruch auf ganztätige Betreuung – 8 Stunden täglich an 5
Tagen die Woche – habe. Es sei vorgesehen, dass dieser Rechtsanspruch bis auf
maximal 4 Wochen auch in den Ferien gelte. Der Anspruch könne in Horten wie
auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden.
Die Grundschulen in
der Samtgemeinde Freren sowie die Franziskus-Demann-Schule werden, so
Samtgemeindebürgermeister Ritz, seit Jahren als offene Ganztagsschulen (Montag
– Donnerstag) geführt. Die Genehmigungen hierzu wurden seinerzeit vom
Niedersächsischen Kultusministerium erteilt. Ein Anspruch auf Zuweisung
personeller Ressourcen sei mit diesen Genehmigungen jedoch ausdrücklich nicht
verbunden gewesen. Lediglich eine sogenannte jährliche Grundausstattung sei
seinerzeit vom Land gewährt worden. Um auch kleineren Grundschulen mit weniger
als vier Zügen in den Klassen 3 und 4 die Möglichkeit zu geben, ein adäquates Angebot
für den Nachmittagsbereich zu schaffen, habe der Landkreis Emsland mit den
Kommunen ein entsprechendes Finanzierungsmodell vereinbart, wonach diese einen
Sockelbetrag von 17.000,00 € erhalten haben.
Da die Grundschule
Freren aufgrund der größeren Anzahl der Schüler*innen jedes Jahr eine Grundausstattung
oberhalb des Sockelbetrages bekommen habe, sei hier bislang nie eine aufstockende
Finanzierung notwendig gewesen. Bei den anderen vier Grundschulen ist jedoch
seit dem Schuljahr 2010/2011 eine aufstockende Finanzierung nötig (für die
Grundschule Thuine nur in einigen Jahren). So wurde von der Samtgemeinde Freren
z.B. für 2020 ca. 4.250,00 €, 2019 ca. 5.800,00 € und 2018 ca. 4.400,00 €
gezahlt.
Die Finanzierung des
zu erweiternden Angebots der Ganztagsbetreuung auf 5 Tage und die Ferien (bis
auf 4 Wochen) bleibt abzuwarten, zumal eine auskömmliche Finanzierung durch das
Land Niedersachsen offenbar auch weiterhin nicht vorgesehen sei.
Die
Ausschussmitglieder nehmen die Informationen zur Kenntnis.
c) Beiträge der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im
Landkreis Emsland zur Kreisschulbaukasse gem. § 117 Abs. 6 NSchG
Samtgemeindebürgermeister
Ritz informiert darüber, dass der Landkreis Emsland mit Schreiben vom
31.05.2021 mitgeteilt habe, dass die kommunalen Schulträger zur Liquiditätsentlastung
auch in 2021 nur den einfachen Beitragssatz in Höhe von 53,17 € (normal 106,34
€) je Grundschulkind an die Kreisschulbaukassen zu entrichten haben. Das
bedeute, dass statt der im Haushaltsplan eingeplant 50.000,00 € 20.895,81 € zu
zahlen seien. Dadurch komme es zu einer Entlastung des Samtgemeindehaushaltes
in Höhe von 29.100,00 €.
Die
Ausschussmitglieder nehmen die Information zur Kenntnis.
d) Paul-Moor-Schule – Förderschule des Landkreises
Emsland
Auf Anfrage von stv.
Ausschussmitglied Meyer informiert Samtgemeindebürgermeister Ritz, dass der
Standort der Paul-Moor-Schule dadurch gesichert sei, dass diese ab dem
Schuljahr 2022/2023 den Förderschwerpunkt ESE – Emotional Soziale Entwicklung
einrichte und dieser ab dem Schuljahr 2022/2023 jahrgangsweise aufgebaut werde.
Der derzeitige Förderschwerpunkt Lernen laufe hingegen sukzessive bis 2028 aus.
Nachdem keine weiteren
Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Stv. Ausschussvorsitzender Schnier um 20.50
Uhr die Sitzung.
Stv. Ausschussvorsitzender Samtgemeindebürgermeister Protokollführerin