Stv. Schulausschussvorsitzender Schnier weist gem. § 43 NKomVG die Lehrervertreterin Judith Prein und die Schülervertreterin Sophia Thünemann auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.