Sitzung: 01.07.2021 Schulausschuss
Stv. Schulausschussvorsitzender
Schnier weist gem. § 43 NKomVG die Lehrervertreterin Judith Prein und die
Schülervertreterin Sophia Thünemann auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG
obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie, ihre Aufgaben nach besten
Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.