Sitzung: 08.12.2020 Samtgemeinderat
Auf Empfehlung des
Samtgemeindeausschusses beschließt der
Samtgemeinderat einstimmig:
a) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des
Hauses Pott-Holtmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt – zunächst für die Dauer von 5 Jahren mit Option zur
Verlängerung – anzumieten.
b) Für die Ausstattung
der Räumlichkeiten mit dem erforderlichen Büromobiliar sind Angebote einzuholen
und der Auftrag an die günstigstbietende Firma zu erteilen.
c) Die entsprechenden
Mittel sind im Haushaltsplan 2021 sowie in der Finanzplanung zu berücksichtigen.