Auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses beschließt der Samtgemeinderat einstimmig:

 

a) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Hauses Pott-Holtmann zum nächstmöglichen Zeitpunkt – zunächst für die Dauer von 5 Jahren mit Option zur Verlängerung – anzumieten.

 

b) Für die Ausstattung der Räumlichkeiten mit dem erforderlichen Büromobiliar sind Angebote einzuholen und der Auftrag an die günstigstbietende Firma zu erteilen. 

 

c) Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2021 sowie in der Finanzplanung zu berücksichtigen.