Nach kurzer Aussprache beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig nachstehende Beschlüsse:

 

a)  Aufgrund des Antrages der Gemeinde Beesten wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von gemischten Bauflächen östlich der Speller Straße in der Gemeinde Beesten beschlossen. Der Geltungsbereich der Planänderung bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Beesten, Flur 11, Flurstücke 172/17, 176/12, 176/15, 176/17 (tlw.) und 653 östlich der Speller Straße bzw. nördlich der Straße „Am Rittersitz“ und hat eine Gesamtgröße von rd. 1,3 ha.

 

b)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) sind zunächst die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.