Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt auf Vorschlag des Samtgemeindeausschuss einstimmig:

 

a)  Aufgrund des Antrages der Stadt Freren wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von Wohn- und gemischten Bauflächen zwischen der Lünsfelder Straße und der Ostwier Straße in der Stadt Freren beschlossen. Der Geltungsbereich dieser Planänderung bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Freren, Flur 45, Flurstücke 58 (tlw.), 59/1 (tlw.), 60/2 und 63 (tlw.) nördlich der Lünsfelder Straße und hat eine Gesamtgröße von rd. 2,17 ha.

 

b)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf nebst Kurzerläuterung) sind zunächst die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.