Sitzung: 08.12.2020 Samtgemeinderat
Auf Vorschlag des
Samtgemeindeausschusses beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren einstimmig
nachstehende Haushaltssatzung nebst Investitionsprogramm und Stellenplan für
das Haushaltsjahr 2021:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 6.703.300
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 7.013.800
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf..................................................................... 800
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 800
Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf....................... 6.367.600 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf...................... 6.531.200 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................. 603.300
Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf......................................... 1.670.600
Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf...................................... 1.000.000
Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf........................................ 306.500
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................................ 7.970.900
Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes........................................................... 8.508.300
Euro
§ 2
Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von
1.000.000,00 Euro veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der
Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird auf 32,0 v.H. der
Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als unerheblich im Sinne
der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a)
§ 115 II Nr. 1 NKomVG 150.000,00
Euro
b)
§ 115 II Nr. 2 NKomVG 50.000,00
Euro
c)
§ 117 I 2 NKomVG 25.000,00
Euro
d)
§ 12 I KomHKVO 50.000,00
Euro
e)
§ 19 IV 1 KomHKVO 10.000,00
Euro
f)
für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,00
Euro
Anmerkung
der Verwaltung:
Die Präsentation zur
Haushaltsplanberatung wird dem Protokoll beigefügt.