Auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren einstimmig nachstehende Haushaltssatzung nebst Investitionsprogramm und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021:

 

§  1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 6.703.300 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 7.013.800 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf..................................................................... 800 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 800 Euro

 

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf....................... 6.367.600 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf...................... 6.531.200 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................. 603.300 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf......................................... 1.670.600 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf...................................... 1.000.000 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf........................................ 306.500 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................................ 7.970.900 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes........................................................... 8.508.300 Euro

 

§  2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.000.000,00 Euro veranschlagt.

 

§  3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§  4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

 

§  5

 

Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird auf 32,0 v.H. der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

 

§  6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

 

a)    § 115 II Nr. 1 NKomVG                                                        150.000,00 Euro

b)    § 115 II Nr. 2 NKomVG                                                          50.000,00 Euro

c)    § 117 I 2 NKomVG                                                                 25.000,00 Euro

d)    §   12 I KomHKVO                                                                 50.000,00 Euro

e)    §   19 IV 1 KomHKVO                                                            10.000,00 Euro

f)     für Rückstellungen und Abgrenzungen                                       500,00 Euro

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Präsentation zur Haushaltsplanberatung wird dem Protokoll beigefügt.