Sitzung: 18.02.2021 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sodann beschließt der
Samtgemeinderat einstimmig:
a)
Die vorgelegte
Gebührenbedarfsberechnung der Straßenreinigung (Anlage 1) für das
Haushaltsjahr 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
b)
Die
Reinigungsgebühr je Meter Straßenfront wird ab dem 01.04.2021 auf 1,00 € festgesetzt.
c)
Die als Anlage
2 beigefügte 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung
(Straßenreinigungsgebührensatzung) der Samtgemeinde Freren wird als Satzung beschlossen.
d)
Die als Anlage
3 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher
Straßen in der Samtgemeinde Freren (Straßenreinigungssatzung) wird als Satzung
beschlossen.
e)
Die als Anlage
4 beigefügte 1. Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche
Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Freren (Straßenreinigungsverordnung)
wird als Verordnung beschlossen.