Beschluss: ungeändert beschlossen

Sodann beschließt der Samtgemeinderat einstimmig:

 

a)    Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der Straßenreinigung (Anlage 1) für das Haushaltsjahr 2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

b)    Die Reinigungsgebühr je Meter Straßenfront wird ab dem 01.04.2021 auf 1,00 € festgesetzt.

 

c)    Die als Anlage 2 beigefügte 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Samtgemeinde Freren wird als Satzung beschlossen.

 

d)    Die als Anlage 3 beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Samtgemeinde Freren (Straßenreinigungssatzung) wird als Satzung beschlossen.

 

e)    Die als Anlage 4 beigefügte 1. Änderung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Freren (Straßenreinigungsverordnung) wird als Verordnung beschlossen.